Und wieder hagelt es Kritik an der Bundesagentur für Arbeit: Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen angesehen und in den meisten Fällen für mangelhaft erklärt. Besonders ärgerlich daran: Es ist nicht die erste Rüge dieser Art. Der BRH hatte schon in der Vergangenheit gravierende Mängel aufgezeigt und angemahnt.
Schlampig formuliert
Eingliederungsvereinbarungen sollen eigentlich das Prinzip des Förderns und Forderns widerspiegeln. Sie regeln, welche Leistungen die Jobcenter erbringen, zum Beispiel Weiterbildungen. Im Gegenzug verpflichten sich Hartz IV Empfänger, eine festgelegte Anzahl an Bewerbungen zu verschicken.
Das scheint nicht wirklich zu funktionieren. Laut einer internen Mitteilung hegt der Bundesrechnungshof „massive Zweifel, dass die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen“. Die Rede ist von fehlenden Papieren und schlampigen Formulierungen. Noch deutlich kann Kritik kaum ausfallen. Fazit: Die Regelungen haben offenbar „keinen Nutzen für den Integrationsprozess“.
Zwei Millionen fehlerhafte Vereinbarungen
Geprüft wurden 625 Datensätze aus 212 Jobcentern. In 25 Prozent der Fälle gab es keine gültige Vereinbarung. Über ein Drittel der Papiere waren fehlerhaft. Das heißt, so der Bundesrechnungshof, „dass die Jobcenter in 60,6 Prozent der Fälle aus der Stichprobe keine gültigen Eingliederungsvereinbarungen oder inhaltlich fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen geschlossen hatten“. Bezogen auf alle Hartz IV Bezieher ergibt sich eine Zahl von zwei Millionen fehlerhaften oder fehlenden Vereinbarungen.
Da die Bemühungen keine Früchte tragen, soll nicht weiter nachgebessert werden. Der Bundesrechnungshof schlägt stattdessen vor, nur noch bei besonderen Problemlagen eine Eingliederungsvereinbarung zu treffen. Eine solche Änderung gilt als ziemlich sicher. Denn aus Sicht der Bundesagentur für Arbeit ist es sehr schwer, die Ziele des Gesetzgebers und die Verwaltungspraxis derart in Einklang zu bringen, dass ein positiver Nutzen für alle gewährleistet ist.
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