Wer beim Jobcenter Geld für die Erstausstattung beantragt, bekommt dieses oft in Form eines Gutscheins. Der entsprechende Betrag kann nicht mit eigenen Mittel aufgestockt werden, um ein besseres Produkt zu kaufen – dies musste eine Mutter aus Hamm am eigenen Leib erfahren.
Aufstocken von Gutscheinen nicht möglich
Wenn sich Hartz IV Empfänger Möbel oder Elektrogeräte kaufen wollen, können sie die notwendigen Mittel dafür im Rahmen der Erstausstattung beim Jobcenter beantragen. Nach der Prüfung des Antrages erhalten Leistungsbezieher in vielen Fällen Gutscheine, mit denen die Geräte zu bezahlen sind. Wer aber denkt, mit dem Gutschein könne man als Erwachsener das Produkt seiner Wahl kaufen, irrt gewaltig. Das Jobcenter hat klare Vorstellungen davon, welche Geräte Hartz IV Empfänger kaufen dürfen und welche nicht. So auch im Fall von Britta S.
Jobcenter-Gutschein reicht nur für minderwertiges Gerät
Die Mutter aus Hamm brauchte für sich und ihre Familie eine neue Waschmaschine, aus diesem Grund beantragte ihr Lebensgefährte einen Gutschein vom Jobcenter. Das Jobcenter stellte einen Gutschein über 200 Euro aus und schrieb gleichzeitig die Marke und das Modell einer bestimmten Waschmaschine vor. Für Britta S. ein Problem: „Diese Maschine ist ein Witz“, berichtet sie dem Westfälischen Anzeiger (WA). Die Waschleistung sei nicht ausreichend gewesen und der Stromverbrauch zu hoch. Stromkosten müssen Hartz IV Empfänger, anders als die Kosten der Unterkunft, vom Regelsatz bezahlen.
Bürgergeld – so wenig zahlt das Jobcenter für Strom
Keine direkte Auszahlung wegen Missbrauchsfällen
Um ein besseres Modell kaufen zu können, wollte Britta S. 100 Euro ihres eigenen Geldes beisteuern. Im Geschäft erklärte man ihr, dass dies jedoch nicht möglich sei. Es habe in der Vergangenheit angeblich „Missbrauchsfälle“ gegeben, weshalb das Jobcenter dies nun nicht mehr zulasse.
Auf Nachfrage des Westfälischen Anzeigers bestätigte das Jobcenter diesen Beschluss. Früher bezahlte das Jobcenter das Geld für bestimmte Geräte direkt an Hartz IV Empfänger aus, allerdings habe es Fälle gegeben, in denen Leistungsbezieher das Geld des Jobcenters zweckentfremdet hätten, um andere Waren zu kaufen. Aus diesem Grund wurde das Gutschein-System eingeführt. Hartz IV Empfänger hätten zwar die Möglichkeit, eigene Mittel zu dem Gutschein beizusteuern, dies müsse aber vorher beim Jobcenter beantragt werden. Ohne Bürokratie und lange Bearbeitungswege wäre das System Hartz IV nun mal nicht das, was es ist.
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