UPDATE: Mehr Hartz IV: Regelsatz fällt höher aus als bisher geplant
Hartz IV Leistungen werden alljährlich anhand der Lohn- und Preisentwicklung angehoben, so auch zum nächsten Jahreswechsel 2021. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf einen Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Regelbedarf-Ermittlungsgesetz (RBEG) berichtet, soll der Hartz IV Eck-Regelsatz ab 01.01.2021 auf 439 Euro steigen. Nach Angaben im Entwurf sollen sich die Mehrkosten durch die Hartz IV Erhöhung auf insgesamt 829 Millionen Euro belaufen.
Eck Regelsatz steigt um 1,62 Prozent
7 Euro sollen Alleinstehende ab dem kommenden Jahr mehr erhalten, wenn der Hartz IV Regelsatz von aktuell 432 Euro auf 439 Euro ab dem 01.01.2021 steigt – eine Erhöhung um 1,62 Prozent. Zum Vergleich: Zum Jahreswechsel 2018/ 2019 lag die Erhöhung bei 1,89 Prozent.
Erstmalig sollen auch Mobiltelefone und Handykosten mit in die Berechnung des Hartz IV Grundbedarfs aufgenommen werden. Hierzu heißt es im Entwurf:
Die Nutzung von Mobilfunk, also der Verwendung von Handys, ist heute Bestandteil des Alltags und damit gesellschaftliche Realität.
Quelle: rnd.de
Wer bekommt nach der Hartz IV Erhöhung wie viel?
Wie sich die geplante Hartz IV Erhöhung 2021 auswirkt, lässt sich am besten der folgenden Tabelle ablesen:
2021 | 2020 | |
Alleinstehende Erwachsene +7 € | 439 € | 432 € |
Partner in Bedarfsgemeinschaft +6 € | 395 € | 389 € |
Kinder im Haushalt bis 25 Jahren +6 € | 351 € | 345 € |
Kinder 14 bis 17 Jahre +39 € | 367 € | 328 € |
Kinder 6 bis 13 Jahre 0 € | 308 € | 308 € |
Kinder bis 5 Jahren +29 € | 279 € | 250 € |
Lesenswert: Linke protestiert: Hartz IV Regelsatz-Berechnung ist „Politikverweigerung“
Besonders die niedrigen Verbrauchsausgaben, die als Berechnungsgrundlage für den Regelsatz dienen, empfinden viele Experten als nicht repräsentativ.
Kinder und Jugendliche profitieren
Besonders Kinder im Alter bis 5 Jahren sowie Jugendliche von 14 bis 17 Jahren profitieren von einer enormen Erhöhung der Hartz IV Leistungen, hier erhöht sich der monatliche Regelsatz um 11,6 bzw. 11,8 Prozent .
Nullrunde für 6 bis 13-Jährige
Bei den Jugendlichen gibt es hingegen keine Erhöhung, da eine Bedarfsermittlung ergeben hat, dass der Bedarf nach einer Anpassung sogar um 4 Euro niedriger wäre. Allerdings wird bei einem niedriger ermitteltem Bedarf nicht die monatliche Zahlung reduziert sondern beim alten Wert belassen.
Auch Hartz IV Mehrbedarfe steigen
Hartz IV Mehrbedarfe, die prozentual vom maßgeblichen Regelbedarf berechnet werden, steigen analog. So können Alleinerziehende mit einem Mehrbedarf bis zu 263,40 Euro rechnen, anstatt wie aktuell 259,20 Euro.
Werdende Mütter würden nach der Erhöhung einen Mehrbedarf für Schwangere in Höhe von 74,63 Euro statt 73,44 Euro erhalten.
Ebenso steigen die Mehrbedarfe für Warmwasser, sofern eine dezentrale Warmwasseraufbereitung besteht.