Es kommt einem mittlerweile vor, wie ein Déjà-vu: Auch im Jahr 2021 deckt der Hartz IV Regelsatz die explodierenden Strompreise nicht – und das trotz Erhöhung.
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Massive Unterdeckung des Strompreises
Auch im kommenden Jahr werden Hartz IV Empfänger nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um die horrenden Stromkosten zu decken. Daran ändert auch die Erhöhung des Regelsatzes zum 01.01.2021 nichts. Dies geht aus Untersuchungen des Vergleichsportals Check24 hervor.
Regelsatz 2021: 38,32 Euro für Strom
Der Regelbedarf steigt im Jahr 2021 von 432 Euro auf 446 Euro und gliedert sich in die folgenden Bestandteile auf:
Anteil am Regelbedarf | in % von der RL | in € von der RL |
---|---|---|
Nahrung, alkoholfreie Getränke | 34,70% | 154,78 € |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76% | 43,52 € |
Post und Telekommunikation | 8,94% | 39,88 € |
Bekleidung, Schuhe | 8,30% | 37,01 € |
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung | 8,59% | 38,32 € |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,09% | 27,17 € |
andere Waren und Dienstleistungen | 7,97% | 35,53 € |
Verkehr | 8,97% | 40,01 € |
Gesundheitspflege | 3,82% | 17,02 € |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,61% | 11,65 € |
Bildung | 0,36% | 1,61 € |
110 Euro fehlen jährlich
Leistungsempfängern, die allein leben, stehen im neuen Jahr also 38,32 Euro monatlich für Strom zur Verfügung. Geht man von einen jährlichen Stromverbrauch von 1.500 Kilowattstunden aus, müssten Alleinstehende monatlich rund 47,50 Euro zahlen. Auf das Jahr gerechnet ergibt sich so ein Fehlbetrag von rund 110 Euro.
„Die Lücke zwischen Energiepauschale und den tatsächlichen Stromkosten für Hartz-IV-Empfänger ist nochmals größer als im Vorjahr“, so Lasse Schmid, Geschäftsführer Energie bei Check24.
Keine Hilfe aus der Politik
Stimmen aus Politik und Sozialverbänden kritisieren die Unterdeckung der Strompreise im Regelsatz schon seit langem. Allerdings scheint die Regierung ihre Kritiker weiterhin auf stumm zu schalten. Währenddessen leiden die Betroffenen weiter.
Im vergangenen Jahr bezogen rund ein Drittel aller Haushaltskunden Strom aus der Grundversorgung. Dieser ist besonders teuer. Ein Wechsel des Stromanbieters ist jedoch nicht immer einfach – besonders für Kunden mit Schufa-Eintrag. Häufig wird ihnen ein Wechsel des Anbieters verwehrt.
Willkommensbonus wird auf Hartz IV angerechnet
Hartz IV Empfänger, die den Schritt zum neuen Stromanbieter gewagt haben und sich neben einem neuen günstigeren Tarif auch über einen Willkommensbonus des Anbieters freuen, seien an dieser Stelle gewarnt. Laut Urteil des Bundessozialgerichts wird die Sofortbonus als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet und mindert diese entsprechend.
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