Für Hartz IV Bedürftige gilt: Die Miete muss angemessen sein und darf nicht über den jeweils gültigen Richtwerten liegen. Das Problem: Angesichts von ständig steigenden Mieten wird es immer schwerer, überhaupt noch bezahlbaren Wohnraum zu finden. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Sätze für Bruttokaltmieten in der Bundeshauptstadt jetzt (minimal) angehoben werden.
Berliner Senat stimmt höheren Sätzen zu
Für Berlin liegt ein neuer Mietspiegel vor. Daher hat der Senat die Richtwerte angepasst respektive angehoben. In die Berechnung fließen die Daten für einfache bis mittlere Wohnwerte ein. Sie bewegen sich zwischen 6,25 und 6,84 Euro je Quadratmeter. Hinzu kommen die kalten Betriebskosten, die bei 1,68 Euro je Quadratmeter liegen. Daraus ergeben sich Mietkosten von 426 Euro für Alleinstehende bis 857,82 Euro für Bedarfsgemeinschaften mit fünf Personen.
50 Quadratmeter für Singles
In Berlin gelten jetzt folgende Werte: Für eine einzelne Person, die auf Hartz IV angewiesen ist, liegt der Richtwert der monatlichen Bruttokaltmiete jetzt bei 426 Euro (vorher: 421,50 Euro). Als angemessene Wohnungsgröße werden 50 Quadratmeter veranschlagt. Bei zwei Personen sind es 500,40 Euro (495 Euro) und 60 Quadratmeter, für eine Alleinerziehende mit Kind werden bis zu 515,45 Euro (509,60 Euro) vom Amt übernommen und 65 Quadratmeter bewilligt.
857,82 Euro Miete für fünf Personen
Haushalte mit drei Personen erhalten künftig bis zu 634,40 Euro (627,20 Euro). Bedarfsgemeinschaften, die aus vier Personen bestehen, haben ein Anrecht auf 713,70 Euro (705,60 Euro). Fünf-Personen-Haushalte mit Hartz IV Hintergrund stehen 857,82 Euro (848,64 Euro) und maximal 102 Quadratmeter zu. Für jede weitere Person sind es 100,92 Euro (99,89 Euro).
Jobcenter setzen angemessene Wohnkosten falsch an
Viele Hartz IV Bedürftige zahlen drauf
Das sind jeweils ein paar Euro mehr und kleine Schritte in die richtige Richtung. Nichtsdestotrotz gilt für viele Hartz IV Bedürftige – nicht nur in Berlin: Sie müssen zusätzlich zu dem, was das Job-Center für die Miete überweist, einen Teil ihres Regelsatzes für die Wohnkosten aufbringen. Immerhin sieht der Gesetzgeber ein paar Härtefälle vor, bei denen auch bis zu zehn Prozent höhere Kosten übernommen werden. Das gilt zum Beispiel für über 60-Jährige, langjährige Mieter und Schwangere.
Weiterführende Informationen zur Übernahme der Unterkunfts- und Heizungskosten durch die Jobcenter finden Sie unter Kosten der Unterkunft und Heizung.
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