Die interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) bringt Mängel und Fehlerverhalten in den Jobcentern ans Tageslicht. Ein Bericht zum Thema Erstgespräche unter Corona-Bedingungen beweist jetzt: Wer erstmals Hartz IV beantragt, darf froh sein, wenn überhaupt ein ordentliches Gespräch geführt wird. In vielen der überprüften Fälle hat man die Menschen einfach allein gelassen, statt gezielt auf sie und ihre Probleme einzugehen.
Prüfung der qualifizierten Erstgespräche
Der nur für den Dienstgebrauch vorgesehene Bericht befasst sich mit der Frage, ob es gelingt, auch in Zeiten von Corona qualifizierte Erstgespräche mit Hartz IV Bedürftigen zu führen. Das Ergebnis laut interner Revision: Es ist möglich, „die Basis für eine zielführende Integrationsarbeit zu schaffen“. Nur leider ist das eher selten Fall.
Antragsteller werden alleingelassen
Denn was zunächst positiv klingt, erhält mit Blick auf die Details einen faden Beigeschmack. Grundlage der Prüfung waren die Daten von 156 Kundinnen und Kunden der Jobcenter in Passau, Lörrach, Northeim und Bielefeld aus der Zeit von Januar bis Mai 2021. Geschaut wurde dabei auf die Erst- und Folgegespräche. Der Bericht gemäß § 49 SGB II der Horizontalen Revision über Erstgespräche liegt der Buergergeld.org-Redaktion vor.
Kein Gespräch in 20 Prozent der Fälle
Lediglich in 90 Prozent der Fälle erfolgte überhaupt ein Kontaktversuch seitens des Jobcenters. Damit wurden bereits zehn Prozent der Hartz IV Neulingen im Stich gelassen – und das bei einem so komplizierten Thema wie der Grundsicherung. Geführt wurde letztlich nur in 80 Prozent der Fälle ein Gespräch. Damit sind es dann schon 20 Prozent, um die man sich nicht wirklich gekümmert hat.
Beratungsvermerk ohne Gespräch
Beratungsvermerke wurden trotzdem erstellt oder Eintragungen nach Aktenlage vorgenommen. Das gilt für in 22 der 32 Fälle, in denen kein Kontakt und/oder kein Gespräch stattfand. Das heißt, es wurde zum Beispiel ein Profiling angelegt, ohne auch nur ein Wort miteinander gewechselt zu haben. Oder es wurde gleich eine Eingliederungsvereinbarung erstellt – ohne greifbare Grundlage.
Tür und Tor für Widersprüche geöffnet
Nicht nur, dass Bedürftige so länger auf die dringend benötigte Grundsicherung warten müssen. Damit öffnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch Tür und Tor für Widersprüche. Denn auf diese Weise können weder die Ansprüche korrekt ermittelt werden, noch ist eine vernünftige Eingliederung in den Arbeitsmarkt möglich. Wie denn auch, wenn man nicht einmal weiß, welche Fähigkeiten jemand hat oder ob er möglicherweise krank ist.
Skandalöse Fehlerquote – Jobcenter mit Hartz IV Gesetzen überfordert
Wartezeiten von über 60 Tagen
Wenn miteinander gesprochen wurde, mussten Betroffene lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Die Spanne reicht laut Bericht von null bis 194 Tagen. Nur zehn Gespräche fanden direkt am Tag der Antragstellung von Hartz IV statt. 15 Tage dauert es in 43 Fällen, 16 bis 30 Tage bei 35 Betroffenen und in zwölf Fällen sogar länger als 60 Tage. Verantwortlich dafür war in zwei Dritteln der Fälle das Jobcenter.
Mitarbeiter führen kein qualifiziertes Gespräch
Wenn man das „Glück“ hatte und endlich ein Gespräch zustande kam, summierten sich weitere Fehler. Die interne Revision mahnte gleich 17-mal an, dass es sich um kein qualifiziertes Erstgespräch gehandelt habe. Mal war das Profiling nicht plausibel, mal wurden gesundheitliche Einschränkungen nicht angegangen oder keine Vermittlungsaktivitäten unternommen.
Ein ähnliches Bild ergibt sich bei den Folgegesprächen, sofern sie denn stattfanden. Nur 56-mal wurden die Hartz IV Bedürftigen nochmals beraten. Selbst dann erfolgten oft keine Vermittlungsversuche oder die Stellengesuche waren völlig ungeeignet.
Jobcenter Mitarbeiter machen ihren Job nicht
Oder anders ausgedrückt: Wer in Zeiten von Corona Hartz IV beantragen musste, geriet von Anfang an in einen Teufelskreis. Fehler bei den Gesprächen führen zu Fehlern bei der Leistung, zu Widersprüchen, zu Klagen, zu Zwist, zu Frust, zu Ärger und zu Ängsten. Und das nur, weil die Mitarbeiter es nicht für nötig halten, ihren Job ordentlich zu machen – Corona und all die Schwierigkeiten hin oder her. Hier geht es immerhin um die Existenz.
Eines dürfte klar sein: Was da in vier Jobcentern während der fünf Monate passiert ist, dürfte auch in den 400 weiteren Jobcentern bundesweit und das ganze Jahr über an der Tagesordnung sein. Entsprechend heftig fällt die Reaktion auf den Bericht aus.
Rechtswidriges Verhalten
Die Hartz IV Kritikerin Inge Hannemann, einst selbst Jobcenter-Mitarbeiterin in Hamburg, wertet das von der internen Revision dokumentierte Verhalten teilweise als rechtswidrig. Das gelte unter anderem für vorgefertigte Eingliederungsvereinbarungen. Auch die Tatsache, dass ein Profiling ohne Gespräch stattfand, sei nicht zulässig.
Würde sich ein Hartz IV Bedürftiger 28 Tage Zeit lassen, ehe er auf die Einladung zum Erstgespräch reagiert, wäre er bereits maximal sanktioniert, schreibt Inge Hannemann. Sie wünscht sich für das Bürgergeld, „dass die Mängel der Jobcenter durchaus berücksichtigt werden sollten“.
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