Der Alltag eines Arbeitslosen ist alles nur nicht leicht: Zwischen Stellenanzeigen und Jobcenterbesuchen wollen viele Hartz IV Empfänger die Zeit nutzen, um sich weiterzubilden. Doch nicht selten verweigert das Jobcenter die wichtigen Weiterbildungsmöglichkeiten – ohne jede nachvollziehbare Rechtfertigung. Der Grund: Das Geld aus dem Topf der Arbeitslosen wird an anderer Stelle verwendet.
Etat wurde nicht ausgeschöpft
Eine Anfrage der Linken an das Bundesministerium für Arbeit hat ergeben, dass etwa ein Viertel der Eingliederungsetats für Hartz IV Empfänger im Jahr 2019 nicht verwendet wurde. Der Eingliederungsetat ist maßgeblich für Maßnahmen der Weiterbildung und Förderung von Arbeitslosen bestimmt, die erst seit Kurzem erwerbslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, so das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Eine Milliarde Euro nicht ausgegeben
Im Jahr 2019 waren Sollausgaben von 4,2 Milliarden Euro für den Eingliederungsetat vorgesehen. Lediglich 3,02 Milliarden Euro wurden letztendlich ausgegeben. Laut Arbeitsministerium entspricht dies einer Ausschöpfung von nur 72 Prozent. Zudem wären 250 Millionen Euro aus dem Eingliederungstitel nicht benötigt worden, die als „arbeitsmarktpolitische Interventionsreserve“ gedacht waren. Dies sei der „günstigen Beschäftigungssituation im abgelaufenen Halbjahr“ zu verdanken.
Etat soll gesenkt werden
Künftig soll der Eingliederungsetat nun auf 3,7 Milliarden Euro abgesenkt werden. Für Arbeitsmarktexpertin der Linken, Sabine Zimmermann, ist diese Maßnahme nicht zu verstehen: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass so viel Geld nicht verwendet wird“. Die Tatsache, dass vielen Erwerbslosen Weiterbildungsmöglichkeiten verwehrt bleiben, ist für Zimmermann vor dem Hintergrund der geringen Ausschöpfung des Etats besonders „bitter“. Sie fordert: „Die Bundesregierung muss zudem endlich einen allgemeinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung einführen.“
Milliarden fließen in die Verwaltung
Besonders erschreckend: Auch das Geld aus dem Etat für Langzeitarbeitslose wird nicht für seinen eigentlichen Zweck verwendet. Es fließt einfach in die Verwaltung. In den letzten 6 Jahren flossen etwa 2,6 Milliarden Euro aus dem Topf zur Förderung von Langzeitarbeitslosen in die Verwaltungsausgaben der Jobcenter. Dies geht aus einem internen Papier der Agentur für Arbeit hervor. 2018 wurden insgesamt 545 Millionen Euro verschoben, während 2019 rund 265 Millionen für Personalkosten abgezweigt wurden. Seitens des Gesetzgebers sei dies legal, da der Etat für Eingliederungsmaßnahmen deckungsfähig mit dem der Personalausgaben sei.
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