Ein unangemeldeter Nebenjob, eine heimliche Rente oder ein nicht angegebenes Festgeldkonto können schnell zur Leistungskürzung, Nachzahlung und im schlimmsten Fall zur Strafanzeige führen. Viele der sogenannten „Leistungsbetrüger“ vergessen jedoch schlichtweg Informationen anzugeben und müssen unter der harten Vorgehensweisen der Jobcenter leiden.
Jobcenter fahnden nach Hartz IV Betrug
Fahnder der Arbeitsagentur für Arbeit fordern jährlich zweistellige Millionenbeträge von vermeintlichen Hartz IV Betrügern zurück. Unter den schwarzen Schafen gibt es aber auch Menschen, die unbeabsichtigt Informationen verschweigen und ebenso ins Visier der Jobcenter gelangen.
Die BA hält sich zu den Fahndungsmethoden und Informationsquellen gegenüber „Focus Online“ bedeckt: „Wir liefern ungern Handlungsanweisungen zur Frage, wie sich der Staat am besten austricksen lässt“, heißt es seitens Mitarbeitern eines ostdeutschen Jobcenters.
Automatisierter Datenabgleich verschiedener Behörden
Zumindest würden die Kontrollen auf einer „klaren gesetzlichen Grundlage“ basieren. Und tatsächlich ist im Paragraf 52 „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ der automatisierte Datenabgleich geregelt.
Beim Datenabgleich werden Informationen verschiedener Behörden eingeholt und miteinander abgeglichen. Dabei wird überprüft, ob Hartz IV Empfänger wichtige Informationen zurückgehalten haben und Leistungen zurecht gezahlt worden sind. Viermal jährlich (1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) werden zentral bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger in Würzburg die Daten mehrerer Behörden (Deutsche Post AG, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Datenstelle der Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Bundeszentralamt für Steuern, Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) zwecks Fahndung abgeglichen. Schöne neue Welt.
Generalverdacht bei Hartz IV Empfängern?
Alleine im Jahr 2018 wurden laut BA mithilfe von automatisierte Abfragen rund 88.000 angebliche Missbrauchsfälle aufgedeckt. 56,9 Millionen Euro holten sich die Jobcenter bei den Betroffenen zurück. In den meisten Fällen handelte es sich um nicht gemeldete Nebenjobs aus geringfügigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigungen, verschwiegene Leistungen wie Renten oder Geld aus Arbeitsförderung oder Berufsausbildungsbeihilfe (4,2 Prozent) und Geldanlagen mit Zinsen (1,5 Prozent).
Hartz IV Betrug ist in keinem Fall gut zu heißen. Trotz allem erweckt das Ganze den Anschein, als würden Hartz IV Empfänger unter Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs stehen. Der gläsernde Leistungsbezieher steht somit permanent in der Pflicht seine Unschuld zu beweisen.
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