Angesichts von 5,6 Millionen Hartz IV Bescheiden in Nordrhein-Westfalen stellen 136.211 Widersprüche und 22.114 Klagen eine eher geringe Einspruchsquote dar. Allerdings hat fast jeder dritte Betroffene Erfolg mit seinem Widerspruch bzw. seiner Klage. Das ist dann doch zu viel, finden die Jobcenter. Sie wollen jetzt mit Schulungen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter weniger Fehler machen.
Konstant hohe Fehlerquote
„Jede einzelne nicht nachvollziehbare oder fehlerhafte Entscheidung ist angesichts der existenziellen Situationen der Menschen in der Grundsicherung ein Fall zu viel“, so Christoph Löhr von der Regionalagentur. Daher werden die Mitarbeiter geschult. Darüber hinaus macht man sich für Gesetzesvereinfachungen stark. Davon sollen die 1,689 Millionen Hartz IV Empfänger in Nordrhein-Westfalen profitieren, indem weniger fehlerhafte Bescheide erstellt und verschickt werden.
Das größte Problem, das immer wieder zu Widersprüchen und Klagen führt, sind Rückforderungen seitens der Jobcenter. Die sogenannten „Aufhebungs- und Erstattungsbescheide“ machen 24,5 Prozent aller Einsprüche aus. Sie ergehen, wenn jemand mehr Geld erhalten hat, als ihm eigentlich zusteht – etwa aufgrund eines Einkommens. Dann wird der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert.
Probleme bei Hartz IV Berechnungen
Ärger bereiten auch die Anrechnung von Einkommen und die Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie stehen auf den Rängen zwei und drei der Widerspruchsliste. Gerade bei diesen Punkten setzt sich die Regionalagentur für einfachere und einheitliche Regeln ein. Geht es indes um Sanktionen, die von den Jobcentern ausgesprochen werden, halten sich Einsprüche – zumindest in Nordrhein-Westfalen – im Rahmen. Sie machen nur 3,4 Prozent der Widersprüche und 3,9 Prozent der Klagen aus.
Agentur-Sprecher Christoph Löhr rät Hartz IV Empfängern übrigens explizit, Widerspruch einzulegen, sobald ein Bescheid nicht nachvollziehbar oder schlichtweg falsch ist. Damit wahre man zum einen die gesetzlichen Fristen. Zum anderen bestehe die Möglichkeiten, sich den Bescheid Punkt für Punkt vom zuständigen Sachbearbeiter erklären zu lassen. Wenn auch das nicht hilft, bleibe immer noch der Klageweg.
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