Hin und wieder kann es in Notsituationen dazu kommen, dass unerwartet viel Geld benötigt wird. Diese finanziellen Notlagen stellen für Hartz IV Empfänger eine besondere Herausforderung dar. Aus diesem Grund können Leistungsbezieher beim Jobcenter ein Hartz IV Darlehen beantragen. Doch es ist nicht immer alles Gold, das glänzt: Eine Prüfung dieser Darlehen förderte erhebliche Mängel zutage.
Inhaltsverzeichnis
Zinsloses Darlehen vom Jobcenter
Die Jobcenter Darlehen gemäß § 24 SGB II sind für Leistungsempfänger zinslos und gebührenfrei. Allerdings müssen für die Bewilligung des Kredits bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Das Darlehen ist absolut notwendig
- Der Bedarf am Darlehen ist unbestreitbar
- Es stehen keine eigenen finanziellen Mittel (Einkommen, Vermögen) zur Verfügung, um den Bedarf zu decken
So lässt sich beispielsweise der Bedarf einer Waschmaschine als Grund für ein Darlehen anführen, sollte die alte Maschine defekt sein. Eine Waschmaschine wird unbestreitbar in einem Haushalt benötigt. Der Kauf eines neuen Fernsehers hingegen rechtfertigt ein Darlehen vom Jobcenter nicht.
Prüfung zeigt erneut Mängel auf
Bei einer Prüfung der Darlehen durch den Bundesrechnungshof (BRH) zeigten sich jüngst erhebliche Mängel und fehlerhafte Bearbeitungsweisen. Seit der letzten Prüfung im Jahr 2011 habe sich „die Bearbeitungsqualität der Jobcenter bei der Gewährung von Darlehen nicht verbessert“, so die Aufsichtsbehörde. Als besonders problematisch sei die Umsetzung der Darlehensvergabe zu erachten.
Mehr als die Hälfte der Darlehen fehlerhaft
Insgesamt wurden 208 Fälle aus 5 Jobcentern von 2017 bis 2018 stichprobenartig überprüft. Das Ergebnis schockiert: Mehr als jedes zweite Darlehen wies gravierende Mängel auf (51,9 Prozent). Die Prüfer des BRH zeigten sich in ihrer Auswertung mehr als kritisch: „„Im Vergleich zur Prüfung aus dem Jahr 2011 sahen wir keinerlei Verbesserung in der Umsetzungspraxis. (…) Wir haben identische Umsetzungsmängel festgestellt.“
Darlehen ohne Begründung
Häufig fehlten bei den erteilten Darlehen der Darlehensbeginn oder aber die Fälligkeit der Rückzahlungssumme. In anderen Fällen wurde eine falsche Rechtsgrundlage angegeben. Als besonders problematisch erwies sich jedoch die häufig fehlende Begründung der Darlehensvergabe: „Die Jobcenter haben ihre Entscheidung, ein Darlehen zu gewähren, zu begründen“, so die Prüfer des BRH. So kam es unter anderem dazu, dass Darlehen gewährt wurden, obwohl die Betroffenen Anspruch auf einen einmaligen Zuschuss gehabt hätten. Dies ist besonders bei Schwangerschaften oder Heizrückständen der Fall.
Agentur für Arbeit verspricht Besserung
Besonders bedenklich war zudem die Tatsache, dass in vielen Darlehensfällen die Rückzahlungsquote nicht beachtet wurde. So wurden den Betroffenen häufig widerrechtlich mehr als 10 Prozent des Regelsatzes abgezogen, um den Kredit abzubezahlen. In einer Stellungnahme zu der Prüfung des BRH zeigt sich die Bundesagentur für Arbeit reumütig und verspricht Besserung, um die Fehlerquote künftig zu senken.
Titelbild: Alexander Penyushkin/ shutterstock.com