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Hartz IV Empfängerin vom Amt in Obdachlosigkeit getrieben

Obdachloser Mann

Sie lebt auf der Straße, schläft kaum noch und muss vom sozialpsychiatrischen Dienst betreut werden. Monika N. aus Göttingen hat ihre Wohnung verloren, weil die Mietkosten aus Sicht des Jobcenters nicht mehr angemessen waren. Da die Hartz IV Empfängerin keine neue – vor allen Dingen bezahlbare – Unterkunft gefunden hat, sitzt sie nachts am Bahnhof statt in geheizten Räumen.

Angemessenheitsgrenze überschritten

Panorama 3 hatte bereits im November 2018 über die Frau berichtet. Nachdem die Miete für ihre Wohnung angehoben worden war, lag der Mietzins über der Angemessenheitsgrenze. Kurzum: Die Hartz IV Empfängerin war nicht mehr in der Lage, die Kosten für den Wohnraum in voller Höhe zu zahlen. Die Mietschulden summierten sich. Es folgte die Räumungsklage [1]. Und weil die 56-Jährige bis jetzt keinen Ersatz gefunden hat, ist sie seit Ende vergangenen Jahres obdachlos.

Als der Fall bekannt wurde, hatte das Jobcenter die Praxis der als angemessen angesetzten Mietübernahmen verteidigt. Gleichzeitig machte man seitens der Behörde auf ein generelles Problem aufmerksam: Es gebe keine klaren Regelungen, wie die Unterkunftskosten zu berechnen seien. Für Monika N. ist das inzwischen unerheblich. Das Sicherungsnetz Hartz IV hat bei ihr nicht wirklich funktioniert.

Spenden wären angerechnet worden

Die Berichterstattung über die 56-Jährige sorgte für die Idee, zu spenden. Doch auch das hätte der Frau nicht geholfen. Denn das Geld wäre, so der Anwalt der Leistungsempfängerin, auf den Regelsatz angerechnet worden. So bleibt Monika N. nur, weiter nach einer Wohnung in ihrer Heimatstadt zu suchen. Außerhalb Göttingens möchte sie nicht leben. „Ich habe mein ganzes Leben in Göttingen gewohnt“, betont sie.

Da sie es in der Notunterkunft für obdachlose Frauen nicht ausgehalten hat, fährt sie abends mit dem Fahrrad umher und harrt nachts am Bahnhof aus. Der sozialpsychiatrische Dienst kümmert sich um die 56-Jährige und hilft ebenfalls bei der Suche nach einer Unterkunft. Dem NDR gegenüber äußerte sie am Telefon nur einen Wunsch:

„Ich will zur Ruhe kommen, raus aus dieser lebensbedrohlichen Situation.“

[1] Räumungsklage weitere Infos:
https://www.mietrecht.de/raeumungsklage/

Panorama3 Beitrag:

Titelbild: Srdjan Randjelovic / shutterstock.com