Im November vergangenen Jahres verhandelte das Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Hartz IV Sanktionen. Das Urteil: Sanktionen von über 30 Prozent des Regelsatzes sind nicht zumutbar und damit verfassungswidrig. Knapp 2 Monate nach der Urteilsverkündung meldet sich der Chef der Agentur für Arbeit, Detlef Scheele, zu Wort.
Scheele wünscht Rechtssicherheit
Nach dessen Verkündung habe er das Urteil des Verfassungsgerichts begrüßt, so Scheele seinerzeit gegenüber dem Deutschlandfunk. Nun hoffe er im neuen Jahr auf eine rasche Umsetzung seitens des Gesetzgebers: „Wir wünschen uns eine möglichst rechtssichere Auslegung dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichtes“, berichtet der BA Chef Anfang Januar diesen Jahres der deutschen Presseagentur (dpa).
Arbeit mit Beispielkatalogen
Jetzt, da Geflüster über eine mögliche Hartz IV Reform immer lauter werden, will der BA Chef die Mitarbeiter entsprechend gefasst sehen. Um die Jobcentermitarbeiter auf alle Situationen vorzubereiten, kündigte Scheele an, man wolle zukünftig mit Beispielkatalogen arbeiten. Auf diese Weise soll geklärt werden, „was ist Mitwirkung, was ist ein Härtefall“, erklärt Scheele. Dies sei ganz im Sinne der Mitarbeiter: „Die Kollegen in den Jobcentern haben Interesse daran, so etwas zu haben“.
Urteil des BverfG „reicht“
Nachdem die Karlsruher Richter verkündeten, dass Kürzungen des Regelsatzes um mehr als 30 Prozent verfassungswidrig seien, war dies vielen Sozialverbänden noch nicht genug. Die Grundsicherung solle gänzlich sanktionsfrei sein. Für Detlef Scheele würde das Urteil die Diskussion jedoch befriedigen: „Uns reicht das“. Er fügt hinzu, dass er die Gruppe derer, die die restlichen 70 Prozent des Regelsatzes als eine Art bedingungsloses Grundeinkommen sehen, nicht als Gefahr sehe. Sie seien schlicht zu wenig an der Zahl: „Da muss man sich keine Sorgen machen„.
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