Die strikten Hinzuverdienstgrenzen sorgen dafür, dass Hartz IV Empfänger nur begrenzt die Möglichkeit haben, ihr Budget neben dem Regelsatz aufzustocken. Nun setzt sich der Bundesrat mit einem wichtigen Beschluss dafür ein, diese Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV deutlich attraktiver zu gestalten.
Einkommen wird bis zu 90 Prozent angerechnet
Der Bundesrat fordert eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Hartz IV. Nach aktueller Rechtslage müssen Hartz IV Empfänger, die über dem Freibetrag von 100 Euro bis zu 1.000 Euro nebenher verdienen, 80 Prozent dieser Einnahmen auf den Hartz IV Regelsatz anrechnen lassen. Leistungsempfänger, die zwischen 1.000 und 1.200 Euro verdienen, müssen sogar mit einer Transferentzugsrate von 90 Prozent rechnen. Laut Bundesrat müsse sich dieser Zustand dringend ändern.
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NRW übt Druck auf Regierung aus
Mit dem Beschluss reagiert der Bundesrat auf einen Entschließungsantrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. NRW erkannte, dass nach geltender Rechtslage kaum Anreiz für Hartz IV Empfänger besteht, mehr zu arbeiten und sie so tendenziell eher in der Hilfebedürftigkeit verbleiben. Aus diesem Grund fordert die schwarz-gelbe Landesregierung die Hinzuverdienstgrenzen in einer Weise zu erhöhen, dass sich Arbeit für die Betroffenen lohnt und ihnen so der Weg in die Wiederbeschäftigung erleichtert wird.
Gutachten legitimiert Forderung
Das Argument für eine Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen wird indes von einem Gutachten des Münchener Instituts für Wirtschaftsforschung (Ifo) bekräftigt: Laut Gutachten könnten durch eine Reform der Hinzuverdienstgrenzen bis zu 290.000 neue Beschäftigungsverhältnisse entstehen.
Bundesrat unterstützt Forderung nach höheren Hinzuverdienstgrenzen
Der Bundesrat erkannte die Forderung als gerechtfertigt an und plädiert mit Beschluss von 05. Juni nun ebenfalls dafür,
„die geltenden Regelungen anzupassen, damit sich eine Beschäftigung für die Betroffenen mehr auszahlt – und der Anreiz wächst, aus der Grundsicherung herauszukommen“.
Konkret würde nun gefordert, die Anrechnung von Einkommen insofern abzuändern, dass Empfänger der Grundsicherung dadurch motiviert würden, eine Beschäftigung aufzunehmen, um sich so aus der Hilfebedürftigkeit zu befreien. Durch den Beschluss des Bundesrates wird das Anliegen nun im nächsten Schritt an die Bundesregierung weitergeleitet.
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