In einer Pressekonferenz nahm die Bundesregierung diese Woche Stellung zu den Vorwürfen rund um die niedrigen Hartz IV Regelsätze für das Jahr 2021 – und kommt dabei nicht gut weg.
Regierung äußert sich zu Vorwürfen
Am vergangenen Mittwoch, den 19. August 2020, beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Erhöhung der Hartz IV Regelsätze. Der Entwurf steht seit seiner Veröffentlichung immer wieder in der Kritik. Der Vorwurf: Die Berechnungsmethoden der Regelsätze seien undurchsichtig, die Regelsätze an sich viel zu niedrig. Nun hat sich die Regierung zu den Anschuldigungen in einer Pressekonferenz geäußert.
Regierungssprecherin: „Hartz IV reicht für das Existenzminimum“
Sozialverbände und Opposition monieren auch in diesem Jahr, dass die Anpassung der Hartz IV Regelsätze zu gering seien, erklärte ARD-Korrespondentin Ariane Reimers. Aus Sicht der Bundesregierung, vertreten durch Christina Jäger, sei dies jedoch wohl kaum der Fall – im Gegenteil:
„Es wurde mehrfach überprüft, inweit die von uns zur Verfügung gestellten Regelsätze das soziokulturelle Existenzminimum ermöglichen und das tun sie“, so Jäger. „In diesem Jahr sieht es ja auch so aus, dass es vergleichsweise hohe Anpassungen gibt“, meint die Regierungssprecherin.
Hartz IV soll „kein Leben in entspannten Verhältnissen sein“
Journalist Tilo Jung wollte Jägerjedoch nicht so leicht davonkommen lassen. Auf die Frage, warum die Regelsätze für 6- bis 14-Jährige im Jahr 2021 nicht steigen würden – schließlich seien sie der Teil der Bevölkerung, der am häufigsten in Armut lebe – versucht sich Jäger aus der Affäre zu ziehen. Der Bezug von Hartz IV Leistungen sei zunächst grundsätzlich von Armut zu trennen .
„Eigentlich ist das Beziehen von Grundsicherung die Art wie Armut vermieden wird. Es mag vielleicht kein Leben in entspannten Verhältnissen sein, das stimmt. Aber es ist nicht das Gleiche als wären diese Kinder alle arm. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass Armut am besten umgangen werden kann, indem wir helfen, dass Eltern in Arbeit gelangen und dass die Bedingungen dafür stimmen“.
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Journalist hakt nach: Warum keine Hartz IV Erhöhung für 6- bis 14-Jährige?
Mit dieser Antwort gab sich Jung jedoch nicht zufrieden und hakte nochmal nach – er hatte explizit danach gefragt, warum diese Altersstufe keine Regelsatzerhöhung erfahren durfte. Darauf entgegnete Jäger, dass die Ermittlung des Regelbedarfs gezeigt, habe dass es „in Ordnung“ sei, bei den alten Regelsätzen zu bleiben. Nur weil es gesellschaftlich akzeptiert sei, dass Hartz IV gleichbedeutend mit Armut sei, bedeute dies „noch lange nicht, dass es so sein muss“.
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Dabei ist es gerade die Methode zur Ermittlung der Regelsätze, die von Sozialverbänden immer wieder kritisiert wird (buergergeld.org berichtete). Aus Sicht der Regierungssprecherin gebe es dafür keinen Grund: „Sie ist transparent und nachprüfbar“, findet Jäger. Es sei die Aufgabe von Sozialverbänden diesbezügliche Reformen zu fordern, daher sei sie über die Kritik nicht verwundert. Das Ermittlungsverfahren für die Regelsätze sei aus ihrer Sicht vollkommen korrekt. So, so…
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