Am heutigen Mittwoch, den 12.08.2020 soll das Kabinett nun endlich planmäßig den Gesetzesentwurf für die Erhöhung der Hartz IV Regelsätze behandeln. Die Linke und Chefin Katja Kipping kritisiert den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums um Arbeitsminister Heil derweil aufs Schärfste.
Gesetzesentwurf kommt aktiver Armutspolitik gleich
„Mit dem Entwurf betreibt Minister aktive Verarmungspolitik“ – mit diesem Satz beginnt Linken-Chefin Katja Kipping eine aktuelle Stellungnahme bezüglich der für heute angesetzten Behandlung des Regelsatz-Gesetzesentwurfs. Das Kabinett soll darüber beraten, ob der Entwurf, der unter anderem eine Erhöhung des Eckregelsatzes für 2021 um gerade einmal 7 Euro vorsieht, endgültig beschlossen werden soll. Die neuen Berechnungsmethoden, die der Regelsatzermittlung dabei zugrunde liegen stoßen der Linken besonders sauer auf.
Hartz IV Regelsatz: Tricks der Regierung
Aus Sicht der Linken bedient sich Arbeitsminister Heil (SPD) bei der Berechnung der Regelsätze dreier Tricks.
- Wahl der Referenzgruppe
Der Regelsatz orientiert sich zum einen an der Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und zum anderen an Einkommens-und Verbrauchsstichproben einer Referenzgruppe. Die Referenzgruppe ist aus Sicht der Linken allerdings kaum repräsentativ, um ein realistisches Konsumverhalten von Bürgern und Bürgerinnen der Bundesrepublik abzubilden – betrachtet werden dabei lediglich die einkommensschwächsten 15 Prozent. Das Ausgabeverhalten dieser Referenzgruppe sei vorwiegend von Einschränkungen und Schulden geprägt: „So entsteht ein Zirkelschluss der Verarmung“.
- Verdeckt Arme in der Referenzgruppe
Personen, die aufstocken oder eigentlich Anspruch auf Hartz IV Leistungen hätten (sog. verdeckte Arme), diesen aber nicht geltend machen, werden nicht aus der Referenzgruppe herausgenommen. Auf diese Weise wird auch das Ausgabeverhalten dieser Personen Grundlage für die Berechnung des Regelsatzes – zum Leidwesen aller Hartz IV Empfänger.
- Abzüge von Ausgaben der Referenzgruppe
Nach der Betrachtung der Ausgaben der einkommensschwächsten 15 Prozent unter den genannten Umständen werden dann zu allem Überfluss noch Abzüge von den Ausgabe- und Verbrauchsstichproben vorgenommen. Aus Sicht des Arbeitsministeriums haben Hartz IV Bedürftige nämlich keinen Anspruch auf „Luxusgüter“ wie Weihnachtsbaum, Grabschmuck oder eine Kugel Eis für die Kinder. Auch Ausgaben für etwa einen Campingurlaub oder die chemische Reinigung des Anzugs für ein Vorstellungsgespräch werden bei der Berechnung des Regelsatzes außen vor gelassen, so Kipping.
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Niedriger Regelsatz: Arbeitende Bevölkerung zieht den Kürzeren
Das bewusste Kleinrechnen der Regelsätze schadet dabei jedoch nicht nur Hartz IV Bedürftigen – auch der Steuerzahler zieht bei diesen Ermittlungsmethoden den Kürzeren. Der Grund: Der Hartz IV Regelsatz dient unter anderem als Berechnungsgrundlage für den Einkommenssteuerfreibetrag. Steigt der Regelsatz, wird der Freibetrag ebenso höher angesetzt.
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