Und jährlich grüßt das Murmeltier: Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zufolge reicht der Hartz IV Regelsatz auch im kommenden Jahr nicht zur Deckung der Stromkosten. Die Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag Amira Mohamed Ali verlangt nun Antworten.
Stromkosten: Regelsatz reicht hinten und vorne nicht
Zusätzlich zum Regelsatz sehen die Hartz IV Leistungen die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vor. Die Stromkosten müssen Leistungsempfänger jedoch vom Regelsatz bezahlen. Das Problem dabei ist Hartz IV Bedürftigen hinlänglich bekannt: Der Regelbedarf deckt die Stromkosten nicht ausreichend – so auch im kommenden Jahr.
Lücke so groß wie nie zuvor
Wie das Vergleichsportal Verivox berechnete fehlen alleinstehenden Hartz IV Empfängern durchschnittlich 94 Euro jährlich zur Deckung der Stromkosten. Bei Haushalten in der Grundversorgung beläuft sich der Fehlbetrag auf sage und schreibe 197 Euro im Jahr, die sie an anderer Stelle einsparen müssen, um den Strom zahlen zu können – so viel wie noch nie.
Zur Berechnung dieser Werte wurde der Verivox-Verbraucherindex für einen Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 1.500 Kilowattstunden herangezogen. Dabei werden die Preise der örtlichen Grundversorger und wichtigsten überregionalen Stromversorger berücksichtigt. Die dabei gewonnen Erkenntnissen werden anschließend in Relation zur festgelegten Pauschale für Stromkosten im Regelbedarfsermittlungsgesetz betrachtet.
Fehlbetrag wächst jährlich mehr
Das Vergleichsportal beobachtet dabei einen besorgniserregenden Trend: Die Lücke zwischen Stromkostenpauschale im Regelsatz und den tatsächlichen Stromkosten wird jedes Jahr größer. Im Jahr 2019 fehlten noch durchschnittlich 101 Euro, im Jahr 2020 lag dieser Betrag schon bei 115 Euro – und nun bei 197 Euro. Trotz der geplanten Regelsatzerhöhung im kommenden Jahr.
Linke fordert Antworten der Regierung
Für Amira Mohamed Ali sind diese Entwicklungen nicht länger hinzunehmen. Die Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag will von nun von Bundesregierung wissen, ob sie angesichts dieser Erkenntnisse plant, den Regelsatz entsprechend anzuheben. Sollte dies nicht der Fall sein, fordert sie die Regierung dazu auf, sich zu erklären. Der Bundesregierung bleibt bis zum 07. September Zeit, die Anfrage der Fraktionsvorsitzenden zu beantworten.
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