Zum Inhalt springen

Hartz IV Sanktionen: Bundesrat schmettert Rettungsversuch für U-25-Jährige ab

Trauriger junger Mann

Junge Hartz IV Empfänger treffen Kürzungen der Leistungen oft besonders schwer – das wird auch in absehbarer Zukunft so bleiben: Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag der Länder Berlin und Bremen bezüglich der strikten Sanktionsregelungen für junge Erwachsene unter 25 Jahren abgelehnt.

Hartz IV Sanktionen treffen junge Leute besonders schwer

Im November 2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Leistungskürzungen von über 30 Prozent des Hartz IV Regelsatzes verfassungswidrig seien (buergergeld.org berichtete). Dieser Beschluss ist jedoch noch nicht in Form einer Gesetzesänderung in das Sozialgesetzbuch II aufgenommen wurden. Leistungsempfänger unter 25 Jahren müssen derweil bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht immer noch häufig mit besonders harten Konsequenzen rechnen. Für die Berliner Senatorin Elke Breitenbach ist es höchste Zeit, daran etwas zu ändern:

Wenn Leistungskürzungen dazu kommen, sind viele in ihrer Existenz bedroht. Das müssen wir ändern. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren sind die Sanktionsregelungen besonders hart: die erste sogenannte Pflichtverletzung führt zum Wegfall der Regelleistung; die zweite innerhalb eines Jahres zum Wegfall der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Dies darf nicht sein“, erklärte sie in einer Pressemitteilung.

Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

U-25-Jährige: Berlin und Bremen fordern Ende von Sanktionen

Leistungsbezieher unter 25 Jahren seien aus Sicht des Berliner Senats besonders schützenswert; Sanktionen ihrer Leistungen träfen sie besonders schwer. Aus diesem Grund stellten die Länder Berlin und Bremen einen Erschließungsantrag an den Bundesrat, mit den folgenden Forderungen:

  1. Streichung der Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  2. Ausschluss von Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen.

Studien hätten gezeigt, dass Leistungskürzungen „weitreichende negative Folgen wie den vollständigen Rückzug aus dem Hilfesystem haben könnten“, heißt es in dem Antrag. Ebenso stünden Leistungskürzungen in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern in direktem Zusammenhang mit dem immer größer werdenden Problem der Kinderarmut in Deutschland.

Bundesrat lehnt Antrag ab

Der Bundesrat lehnte den Entschließungsantrag der Länder jedoch auf Empfehlung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Integration und Soziales am 18. September ab – eine Begründung für die Entscheidung steht noch aus. Der Entschließungsantrag lag dem Bundesrat bereits das zweite Mal vor. Als der Berliner Senat den Bundesrat im Juli 2020 das erste Mal zu einer Entschließung aufforderte, konnte bei einer Abstimmung keine Mehrheit erreicht werden.

Quellen:

Entschließungantrag der Länder Berlin, Bremen

Titelbild: Antonio Guillem/ shutterstock.com