In der Debatte um die Hartz-IV-Sanktionen wird immer wieder eine Zahl genannt: drei Prozent. So gering sei der Anteil derer, die mit Strafen belegt werden. Sagt die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dass es sich dabei lediglich um eine Stichtags-Quote handelt und über das Jahr betrachtet fast neun Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen leben müssen, hat jetzt die Partei „Die Linke“ berechnet.
BA-Chef: Strafe muss sein
Die im Hartz-IV-System geltenden Sanktionen sind der Anlass für den seit Monaten schwelenden Streit über die Zukunft des deutschen Sozialsystems. Der Strafenkatalog sei überholt und könne gestrichen werden, meint zum Beispiel die SPD. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, will die Sanktionen beibehalten. Warum?
„Es braucht für eine sehr geringe Zahl von Menschen ein Instrumentarium, damit sich ein Vermittler durchsetzen kann und nicht zum Bittsteller gegenüber demjenigen wird, der eine staatliche Leistung bezieht“, betont Scheele.
Ohnehin seien nur drei Prozent aller Hartz-IV-Empfänger betroffen, so der bisherige Tenor der Befürworter. Ausgesprochen werden die Strafen in der Regel aufgrund von Meldeversäumnissen. Dafür ziehen die Jobcenter üblicherweise zehn Prozent von der Regelleistung ab. Doch worauf beruht die Zahl von drei Prozent? Es ist die Quote an einem bestimmten Tag im Monat, die laut einer BA-Sprecherin den Vorteil hat, „dass diese differenziert und lokal für jedes Jobcenter ausgewiesen werden kann“.
Acht Prozent der Leistungsempfänger betroffen
Linken-Chefin Katja Kipping präsentierte jetzt andere Daten. Sie wirft der BA vor, dass bei der Zahl der Betroffenen „untertrieben wurde“. Im Jahr 2017 bezogen laut Bundesagentur für Arbeit 5,52 Millionen Menschen Hartz IV. 456.822 Leistungsempfänger wurden mit mindestens einer Sanktion belegt. Das ergibt eine Quote von 8,3 Prozent. Bei den unter 25-Jährigen liegt sie sogar bei knapp 9,0 Prozent. Anders ausgedrückt: Jeder zwölfte bzw. jeder elfte Hartz-IV-Empfänger wurde bestraft.
Zwar sind beide Zahlen richtig, die der BA und die der Linken-Fraktion. Doch welche ist nun aussagekräftiger? Für die Jobcenter ganz gewiss die Tagesquote. Mit ihr lassen sich die Sanktionen wunderbar kleinrechnen.
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