Zum Inhalt springen

Hartz IV Sanktionen werden länger auf Eis gelegt

Eingang Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit

Die Sanktionen im Hartz IV System sorgen seit Einführung der Grundsicherung für Ärger – bei Betroffenen und auch in der Politik. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Deshalb ist das einjährige Sanktionsmoratorium, das die Ampelkoalition auf den Weg bringen will, auch eher ein Kompromiss. Vor allem aber. Es bedeutet nicht, dass auch beim Bürgergeld auf Leistungskürzungen verzichtet wird.

Bis Juli (fast) 2023 keine Kürzungen

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, sollen die Hartz IV Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt werden: bis Juli 2023. Ursprünglich war geplant, lediglich bis Ende des Jahres nur noch in Ausnahmen Strafen zu verhängen. Bleiben wird, dass die Jobcenter bei Terminversäumnissen, den sog. Meldeversäumnissen maßregeln dürfen – mit Kürzungen von bis zu 10 Prozent.

Streit in der Koalition

Gewünscht wurde diese Lockerung vor allem von den Grünen. Doch sowohl vonseiten der SPD als auch der FDP gab es heftigen Gegenwind. So hat man sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt. Und der lautet: Wer Termine nicht einhält, dem werden die Leistungen gekürzt.

Terminverletzung Hauptgrund für Sanktionen

Das hat einen guten Grund. „Solche Terminverletzungen und Meldeversäumnisse machen gut drei Viertel aller Sanktionen aus“, sagt Jens Teutrine von der FDP. Geeinigt hat man sich auf eine Straf-Obergrenze von 10 Prozent. Aktuell können bis zu 30 Prozent der Leistungen gekürzt werden. Noch höhere Strafen hat das Bundesverfassungsgericht 2019 verboten.

Kein Ende der Hartz IV Strafen

Noch wichtiger ist der FDP jedoch, dass der Hartz IV Gedanke des Förderns und Forderns beim Bürgergeld beibehalten wird. Heißt: Dann werden auch wieder Sanktionen möglich sein, bei denen bis zu 30 Prozent einbehalten werden. Genaueres dazu liegt noch nicht vor.

Debatte um Sanktionen

Während Dagmar Schmidt von der SPD sich froh über das Sanktionsmoratorium zeigt, sind andere weit weniger begeistert. Die Bundesagentur für Arbeit befürchtet zum Beispiel, dass Arbeitnehmer eine solche Regelung als unfair ansehen könnten. Und: Es steht die Frage im Raum, ob man angesichts des zu erwartenden Gegenwinds nach einem Jahr überhaupt wieder Sanktionen einführen kann.

Start des Bürgergelds

Dann wären es Bürgergeld-Sanktionen. Der Startschuss für den Hartz IV Nachfolger soll im Januar 2023 fallen. Die Grünen hätten es gerne bedingungslos. Doch das funktioniert mit den übrigen Koalitionspartnern nicht. Dafür gibt es einige andere Neuerungen, die Entlastung versprechen.

Schonvermögen und Hinzuverdienst

Im Rahmen des Bürgergelds soll das Schonvermögen angehoben und das vorhandene Vermögen zwei Jahre nicht angerechnet werden. Auch die Wohnungsgröße wird in den ersten beiden Jahren nicht moniert. Großen Wert hat die FDP darauf gelegt, dass die Zuverdienstgrenzen für Schüler und Studierende fallen. Nur so sei es möglich, dass sich junge Menschen eine Perspektive erarbeiten. Die aktuelle Regelung, bei der Arbeit sich nicht lohne, nennt die FDP „unfair und leistungsfeindlich“.

Schlagwörter: