Dass die Jobcenter-Mitarbeiter Fehler machen, ist hinreichend bekannt. Doch in diesem Fall, für den das Jobcenter Wuppertal verantwortlich ist, kann man nicht mehr bloß von einem menschlichen Fehler sprechen. Das Jobcenter Wuppertal sorgt durch sein rechtswidriges Verhalten dafür, dass ein Hilfebedürftiger kurz vor Weihnachten Angst haben muss, in die Obdachlosigkeit zu rutschen!
Jobcenter zahlt keine Kosten mehr für Unterkunft und Heizung
In diesem Fall, über den bereits Harald Thome berichtet hat, geht es um einen etwas älteren Hilfebedürftigen. Er bezieht schon länger Hartz IV Leistungen vom Jobcenter und die Kosten für Unterkunft und Heizung wurden bis November 2018 problemlos übernommen.
Im April 2017 erhielt der Mann von seinem Vermieter eine Mietkostenerhöhung in Höhe von monatlich 20 Euro. Das Jobcenter wurde unverzüglich über diese Erhöhung informiert. Es forderte daraufhin eine Zustimmungserklärung für die Mieterhöhung – Da der Vermieter eine solche Zustimmung aber gar nicht verlangt hat, konnte der Hilfebedürftige sie auch nicht beim Jobcenter einreichen. Dies wurde dem Jobcenter entsprechend mitgeteilt.
Im November 2018 erstellte das Jobcenter Wuppertal dann plötzlich einen vorläufigen Bescheid – und zwar ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung! Als Begründung wurde angegeben, dass die Höhe der Miete „derzeit unklar ist“.
Dabei war und ist die Miete des Hilfebedürftigen zu jedem Zeitpunkt klar gewesen, denn die Kosten haben sich lediglich um 20 Euro pro Monat erhöht! Der Leistungsbezieher konnte die Ablehnung der Unterkunftskosten natürlich nicht nachvollziehen und wandte sich mehrfach – zuletzt am 20. November – an seinen zuständigen Sachbearbeiter.
Rechtsanwalt reicht Eilklage beim Sozialgericht an
Das Jobcenter hat die Miete im November und Dezember 2018 trotz Widerspruch und Erklärung nicht übernommen!
Da sich der ältere Mann nicht mehr alleine gegen die Machenschaften des Jobcenters wehren konnte, hat er einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser forderte das Jobcenter am 07. Dezember auf, bis zum 10. Dezember, 15 Uhr, zu bestätigen, dass die Miete des Hilfebedürftigen (wieder) gezahlt wird. Doch auch auf das Schreiben des Rechtsanwalts erfolgte keine Reaktion, sodass am 11. Dezember Eiklage beim Sozialgericht eingereicht wurde.
Plötzlich konnte sich das Jobcenter ganz schnell zurückmelden: Noch am 11. Dezember teilte es mit, dass der Hilfebedürftige schlichtweg Unterlagen nicht eingereicht hätte und die Nichtzahlung der Miete aus diesem Grund gerechtfertigt sei.
Fehlende Mitwirkung kann dem Betroffenen jedoch keinesfalls nachgesagt werden, denn er wandte sich mehrfach an das Jobcenter. Außerdem ist die komplette Streichung der Kosten für Unterkunft und Heizung rechtswidrig! Strittig ist – wenn überhaupt – lediglich die Mietkostenerhöhung von monatlich 20 Euro. Denn lediglich für diese Mieterhöhung forderte das Jobcenter eine Zustimmungserklärung. Weshalb werden dem Mann dann die vollständigen Unterkunftskosten gestrichen?! Und aus welchem Grund lenkt das Jobcenter nicht endlich ein und bestätigt die Zahlung von Unterkunft und Heizung? Möchte das Jobcenter so kurz vor Weihnachten etwa dafür sorgen, dass der Hilfebedürftige womöglich bald obdachlos wird?
Bleibt nur zu hoffen, dass das Sozialgericht auf der Seite des Hilfebedürftigen ist und das Jobcenter zur Zahlung der Unterkunftskosten zwingt!
Edit – Ausgang der Eilklage
Laut Harald Thome hat das Jobcenter am 17. Dezember aufgrund der Eilklage und enormen öffentlichen Druck endlich eingelenkt! Dem Betroffenen wurde die Zahlung von Unterkunft und Heizung rückwirkend zugesichert. In Kürze soll ein entsprechender Änderungsbescheid beim Betroffenen eingehen.
Jobcenter Wuppertal hat höchste Sanktionsquote in Nordrhein-Westfalen
Das Jobcenter Wuppertal fällt leider häufiger negativ auf! Die BA-Sanktionsstatistik aus Januar 2018 ergab, dass das Jobcenter Wuppertal im Januar 2018 mit fast 28 Prozent die höchste Sanktionsquote in ganz Nordrhein-Westfalen hatte! Die durchschnittliche Kürzung lag hier bei 147,60 Euro.
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