Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat die Eckdaten zum neuen Bürgergeld vorgestellt. Das bisherige Hartz IV wird ab dem kommenden Jahr zwar nicht komplett auf den Kopf gestellt, dafür aber an vielen Stellen reformiert. In einem Punkt herrscht dabei zumindest in der SPD weitgehend Einigkeit: Es braucht einen deutlich höheren Regelsatz. Das hat jetzt SPD-Chefin Saskia Esken nochmals betont.
Menschen nicht alleinlassen
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte sie:
„Wir dürfen die Menschen mit geringen Einkommen mit den anhaltenden Preissteigerungen nicht alleinlassen.“
Daher müsse der Hartz IV Regelsatz ebenso wie der Mindestlohn „kräftig steigen“.
Die Berechnungsgrundlage wird geändert
Die Anpassung der Grundsicherung solle nicht über eine „politische Setzung“ erfolgen. Vielmehr gehe es darum, die Berechnungsgrundlagen der Regelsätze zu überarbeiten. Das hatte schon Hubertus Heil angekündigt, sich dazu aber direkt einen Konter vom Koalitionspartner, der FPD, eingefangen.
FDP blockiert Hartz IV Neuberechnung
Betroffene in schwieriger Lage unterstützen
Saskia Esken ist trotzdem der festen Überzeugung, in der Ampel grünes Licht für mehr Hartz IV zu erhalten.
„Ich bin mir sicher, dass auch unsere Koalitionspartner bereit sind, die Menschen in dieser schwierigen Lage zu unterstützen, sodass wir im Herbst gemeinsam zu einem guten Ergebnis kommen werden“,
sagte sie.
Mehr Sicherheit und Perspektiven
Das Bürgergeld solle Menschen in Not und jenen, die länger arbeitslos sind, mehr Sicherheit und bessere Perspektiven bieten. Der Sozialstaat und – was deutlich schwerer sein dürfte – die Gesellschaft müssten Betroffenen mit mehr Respekt begegnen. Ebenso wichtig: neue Chancen durch Qualifizierung.
Finanzieller Ausgleich bei Weiterbildung
Weiterbildung und Co. werden, so die Pläne des Bundesarbeitsministers, künftig mit einem finanziellen Ausgleich einhergehen. Darüber sind hinaus sind professionelle Coachings geplant. Entlastung bieten zudem höhere Frei- und Schonbeträge.
Warten auf Berechnungen
Zum Regelsatz, der laut Esken spürbar angepasst werden soll, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
„Die Regelsätze sollen zum 1. Januar 2023 angemessen und deutlich steigen. Einzelheiten werden im Gesetzentwurf ergänzt, sobald die erforderlichen Berechnungen abgeschlossen sind.“
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