Das Sozialgericht Köln beschloss in einem kürzlich gefällten Urteil, Hartz IV Empfängern einen pandemiebedingten Mehrbedarf in Höhe von 240 Euro zu gewähren. Das Geld soll Schülern zur Anschaffung eines PCs zur Nutzung als Schulcomputer in der Corona-Krise zugute kommen.
Schüler aus Hartz IV Familien bleiben auf der Strecke
Die Corona-Krise zwang Schulen bundesweit zur schnellen und vollständigen Digitalisierung. Da an Präsenz-Unterricht in Zeiten einer globalen Pandemie nicht mehr zu denken war, musste der Unterricht in virtueller Form am heimischen PC stattfinden. Doch nicht für alle Schüler ist der Zugang zu einem internetfähigen Computer selbstverständlich. Kinder aus Familien im Hartz IV Bezug blieben bei der notgedrungenen Umrüstung zum Online-Unterricht auf der Strecke (buergergeld.org berichtete). Nun hat das Sozialgericht jedoch in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Hartz IV Empfängern in der Krise unter die Arme gegriffen werden muss (Urteil v. 24.06.2020, Az.: S 32 AS 2150/20 ER).
Mehrbedarf in Pandemie: Schüler zieht vor Gericht
Hintergrund des Urteils war der Fall Schülers aus einer Familie im Hartz IV Bezug aus dem Rhein-Sieg-Kreis. Da sich das Jobcenter weigerte, dem Jungen einen PC-Zuschuss in der Corona-Krise zu gewähren, zog er vor Gericht. Der Schüler konnte dem Gericht glaubhaft machen, dass ihm und seinen Eltern keinerlei finanzielle Mittel für die Anschaffung eines Laptops und Druckers zur Verfügung stehen würden, er allerdings einen PC brauche, um am digitalen Unterricht in der Corona-Krise teilnehmen zu können. Zudem könne er nicht über einen Förderverein an einen Computer gelangen, da die Geräte bereits an andere Schüler verteilt wurden.
Sozialgericht spricht Recht
Die Kölner Richter sprachen dem Schüler einen pandemiebedingten Mehrbedarf in Höhe von 240 Euro für die Anschaffung der digitalen Geräte zu. Der Mehrbedarf sei gemäß § 21 Abs. 6 SGB II unabwendbar, da trotz Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise eine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht auch nach den Sommerferien derzeit nicht zu erwarten ist. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen an, das bereits im Mai für einen Mehrbedarf für Schulcomputer in Höhe von 150 Euro entschied.
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