Das Sozialgericht Karlsruhe ließ jüngst verlauten, dass Hartz IV Empfängern in der Corona-Krise kein Corona-Zuschlag zusteht. Die finanzielle Belastung in Zeiten der Pandemie wächst nun weiter für Leistungsempfänger: Jetzt urteilte das Sozialgericht Frankfurt, dass die Kosten für die Durchführung eines Testes auf das Virus Sars-CoV-2 nicht durch das Jobcenter zu übernehmen sind.
SG Frankfurt lehnt Kostenübernahme ab
Sie spielen eine wichtige Rolle darin, die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen: Corona-Tests. Nur wer sich testen lässt, weiß mit Sicherheit, ob er das Virus in sich trägt und andere damit infizieren kann. Doch die Tests sind Mangelware und nicht gerade günstig. Das Sozialgericht (SG) Frankfurt hat nun eine Kostenübernahme durch das Jobcenter für Leistungsempfänger abgelehnt (Az.: S 16 AS 373/20 ER, 26.03.2020).
Mann gehörte nicht zu Risikogruppe
Hintergrund war der Antrag eines Hartz IV Bedürftigen aus dem Raum Frankfurt. Der Mann beantragte im Eilverfahren die Übernahme der Kosten eines Tests auf das Coronavirus in Höhe von 200 Euro durch das Jobcenter. Doch das Gericht lehnte diesen Antrag prompt ab. Der Mann gehöre nicht zu einer Risikogruppe, daher bestehe keine Notwendigkeit, ihn testen zu lassen. Er habe kein Anrecht darauf, besser gestellt zu werden als andere. Darüber hinaus sei nicht das Jobcenter der zuständige Leistungsträger, sondern die gesetzliche Krankenversicherung.
Corona-Mehrbedarf auch abgelehnt
Der Mann beantragte außerdem die Gewährung eines Mehrbedarfs in Höhe von 100 Euro. Angesichts der Corona-Krise seien die Ernährungskosten derzeit erhöht – doch auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Aus Sicht des Gerichts könnten die Lebensmittel auch während der Pandemie aus dem Regelsatz bestritten werden. Trotz geschlossener Tafeln und Sozialkaufhäuser bestünde kein Versorgungsengpass bei Lebensmitteln und Verbrauchsgütern für Hartz IV Bedürftige.
Lesen Sie auch: Sozialgericht verweigert Hartz IV Corona Zuschlag für Notvorrat
Titelbild: angellodeco/ shutterstock.com