Am 05. November hat das Bundesverfassungsgericht sein langersehntes Urteil zu Hartz IV Sanktionen gesprochen, indem Sie die Leistungskürzungen durch das Jobcenter für teilweise verfassungswidrig erklärt haben. Der Armutsforscher und Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge sieht das Urteil zwiegespalten.
Hartz IV Urteil nur Teilerfolg
Erwerbsloseninitiativen und Hartz IV Kritiker feierten das Urteil aus Karlsruhe als wichtigen Teilerfolg. Denn damit hätte der Erste Senat des Gerichtes „ein neues Kapitel in der Geschichte dieses Gesetzespaketes aufgeschlagen und ein Zeichen für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts gesetzt“, erklärt Butterwegge in der Mittelbayerische Zeitung (MZ).
Jedoch habe es an dem nötigen Mut gefehlt, Sanktionen und das Hartz IV System komplett zu kippen. Laut Armutsforscher müsste man stattdessen auf eine „armutsfeste, bedarfsgerechte und repressionsfreie“ Grundsicherung setzen. Nun befürchtet er, dass in der Zukunft über die restlichen Probleme von Hartz IV hinweg gesehen wird, weil aufgrund der milderen Sanktionen zunächst weniger Angriffsfläche bestehe.
Fehlende Konsequenz
Grundsätzlich hat der Senat Hartz IV Sanktionen gebilligt, allerdings wurden die Kürzungen auf 30 Prozent beschränkt. Ganz nebenbei wurden auch die Sanktionen für U-25 Jährige gekippt. Ebenso wird die Lösung der starren Sanktionsdauer von 3 Monaten und die geplante Ausbauung von Härtefallregelungen als positiv anerkannt.
Trotz alledem wirft Butterwegge den Richtern fehlende Konsequenz vor, denn durch die Billigung von 30 Prozent Sanktionen würde weiterhin die Minimierung des Existenzminimums geduldet – ein Verstoß gegen die Menschenwürde, welche selbst in der Verfassung als unantastbar geregelt ist. Selbst die 30 Prozent Sanktion hätte zur Folge, dass ein Betroffener sich mit weniger als 300 Euro durch den Monat schlagen müsse. Ob das nun als Erfolg gewertet werden kann, ist tatsächlich fraglich.
Titelbild: Quorthon1 / shutterstock.com