Die Sanktionen sind eines der Streitthemen beim Bürgergeld. Sie haben zur Blockade der Hartz IV Reform im Bundesrat beigetragen. Grund: Die unionsgeführten Länder fordern, dass im wahrsten Sinne des Wortes nachgeschärft wird. Die FDP ist dazu bereit und sieht ihrerseits sehr viele Schnittmengen mit der CDU. Ob auch SPD und Grüne dazu bereit sind, bei den Leistungsminderungen nachzulegen, müssen der Vermittlungsausschuss und eine Arbeitsgruppe zeigen.
CDU pocht auf Fördern und Fordern
Sanktionen sind das Sinnbild des Hartz IV Prinzips „Fördern und Fordern“. Wer etwas vom Staat möchte, soll dafür auch aktiv werden. Weigert man sich, drohen Sanktionen in Form von Leistungsminderungen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier 2019 eine klare Linie gezogen und die Kürzungen auf 30 Prozent begrenzt. Dieser Richterspruch (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 05. November 2019, Aktenzeichen 1 BvL 7/16 -, Rn. 1-225) spiegelt sich im Bürgergeldgesetz wider.
Sanktionen während der Vertrauenszeit
Die meiste Kritik aufseiten der unionsgeführten Länder ernten die Sanktionsregeln während der sogenannten Vertrauenszeit. Im ersten halben Jahr wird der Hartz V Regelsatz nur bei wiederholten Meldeversäumnissen gekürzt. Mitwirkungspflichten spielen während dieser Zeit noch keine Rolle und gelten erst nach Ablauf der sechs Monate.
Bis zu 30 Prozent Leistungsminderungen
Die Servicestelle SGB II der Bundesagentur für Arbeit erklärt dazu: „Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.“ 30 Prozent greifen jedoch erst im Wiederholungsfall. Zunächst wird um 20 Prozent gekürzt.
FDP zeigt sich gesprächsbereit
Dieser weitgehende Verzicht auf Leistungsminderungen während der ersten sechs Monate kommt für die CDU nicht infrage.
„Es darf kein Zweifel daran gelassen werden, dass Sanktionen von Anfang an verhängt werden können“,
erklärte der CDU-Politiker Thorsten Frei (CDU).
In diesem Punkt zeigt sich die FDP gesprächsbereit. Denn, so der Parlamentarische Geschäftsführer Johannes Vogel:
„80 Prozent der Sanktionen können auch in den ersten sechs Monaten, in der Vertrauenszeit, verhängt werden, zu anderen Fällen kommt es meist gar nicht.“
Gesetz effizienter gestalten
Ins gleiche Horn stößt der Fraktionschef der FDP, Christian Dürr. Die Bürgergeld Sanktionen hätten in der Vertrauenszeit zwar „ohnehin keine Relevanz“. „Aber wenn die Union dieses Symbol braucht, bin ich dafür offen, Sanktionsmöglichkeiten beizubehalten“, so Dürr. Auch Generalsekretär Bijan Djir-Sarai, der von großen Schnittmengen mit der CDU spricht, machte deutlich, man sei gerne bereit, über die Sanktionen zu reden. Insbesondere, wenn es darum gehe, das System des Bürgergelds effizienter zu gestalten.
Ziel: Einigung am 25. November
Darüber wird man jetzt reden müssen. Zunächst in einer Arbeitsgruppe, die sich bereits kommenden Mittwoch im Bundesarbeitsministerium treffen wird. Danach im Vermittlungsausschuss, der aus 32 Mitgliedern besteht. Als Termin nennt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den 23. November. Ziel ist es, dass der Bundesrat am 25. November endgültig grünes Licht für das Bürgergeld gibt.
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