Betrachtet man die Kaltmieten in Großstädten wie Hamburg, stellt sich die Frage: Wer soll das bezahlen? Insbesondere für Hartz IV Empfänger wird es durch den steigenden Mietendruck immer schwerer, eine „angemessene“ Wohnung zu finden. Schließlich darf sie nicht zu teuer sein, sonst gibt es den „blauen Brief“ vom Jobcenter. Anders in Hamburg – hier mindert eine Hartz IV Ausnahmeregel den Druck.
20 Prozent Toleranz
2017 hatte das Hamburger Jobcenter insgesamt 1.037 Kostensenkungsverfahren gegen Hartz IV Empfänger eingeleitet, deren Miete über den zulässigen Grenzwerten lag. Diese Zahl hat man jetzt mehr als halbiert. Im vergangenen Jahr forderte das Jobcenter nur noch 424 Leistungsempfänger dazu auf, die Wohnkosten zu senken.
Diese durchaus positive Entwicklung geht auf ein Ende 2017 eingeführtes Verfahren zurück. Statt beim kleinsten Anlass sofort den Amtsschimmel wiehern zu lassen und ein Verfahren auf den Weg zu bringen, werden die Jobcenter-Mitarbeiter jetzt erst aktiv, wenn die als angemessen geltende Miete um mehr als 20 Prozent überschritten wird.
495 Euro für eine Single-Wohnung
Die Werte für Hamburger Mieter wurden am 1. Juni angepasst. Für alleinstehende Hartz IV Empfänger gilt eine Brutto-Kaltmiete von 495 Euro als angemessen. Darin enthalten sind die Wasser- nicht aber die Heizkosten, die separat erstattet werden. Bei zwei Personen steigt der Betrag auf 603 Euro und bei drei Personen in einer Bedarfsgemeinschaft auf 732,75 Euro.
Übersteigt die Miete diese Werte – unter Berücksichtigung der besagten Toleranz von 20 Prozent – werden Hartz IV Bezieher aufgefordert, eine günstigere Wohnung zu suchen. Anderenfalls muss man nachweisen, dass solche Wohnungen derzeit nicht verfügbar sind. Bemüht man sich nicht, zahlt das Amt den Leistungsempfängern nur noch den Höchstbetrag. Das betraf 2018 insgesamt 202 Fälle.
Die Regel soll beibehalten werden. Denn, so das Jobcenter: „Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist großstadtüblich nach wie vor angespannt.“ Daher sollen unnötige Härten vermieden werden.
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