Bis zu sechs Monate kann es dauern, bis das Jobcenter einen Antrag abschließend bearbeitet, so steht es im Bürgergeld Gesetz. Viel zu lange, vor allem für Menschen in einer finanziellen Notlage. Schließlich müssen Miete und Rechnungen bezahlt werden. Daher besteht die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Vorschuss auf das zukünftige Bürgergeld zu beantragen, um die Wartezeit überbrücken zu können.
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Bürgergeld Vorschuss Voraussetzungen
Ein Vorschuss auf zukünftige Bürgergeld Leistungen ist an Voraussetzungen geknüpft:
- Der Bürgergeld Antrag muss bereits gestellt worden sein.
- Eine Prüfung muss Hilfebedürftigkeit und damit Anspruch auf Bürgergeld erkennen lassen.
- Es zeichnet sich ab, dass die Bearbeitung des Bürgergeldantrags länger dauert
- Der Bürgergeld Vorschuss muss aktiv beantragt werden.
Bürgergeld und Vorschuss zusammen beantragen
Da man beim Bürgergeld von einer längeren Bearbeitungszeit ausgehen muss, ist es ratsam, den Antrag auf den Vorschuss zusammen mit dem eigentlichen Bürgergeld-Antrag einzureichen. Ein solcher Antrag ist zwingend nötig. Amtliche Vordrucke dafür gibt es nicht. Ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, weshalb man den Vorschuss vor der ersten Auszahlung des Bürgergelds benötigt, reicht aus. Hier eine Vorlage: Antrag auf Bürgergeld Vorschuss
Prüfung der Hilfebedürftigkeit
Wenn die Anträge auf das Bürgergeld und den Vorschuss vorliegen, prüft das Jobcenter zunächst die Hilfebedürftigkeit und ob überhaupt die Voraussetzungen für das Bürgergeld erfüllt werden. Sofern Betroffene nachweisen können, dass ihr Existenzminimum aktuell nicht gesichert ist und sie mittellos sind, darf der Vorschuss vom Jobcenter nicht abgelehnt werden.
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Höhe des Vorschusses und die Auszahlung
Die Höhe des Vorschusses legt das Jobcenter fest. Der Betrag entspricht in der Regel nicht ganz dem späteren Bürgergeld, sondern fällt etwas geringer aus. Ausgezahlt wird der Vorschuss dann spätestens einen Monat nach Beantragung. Da es sich um eine Notlage handelt, werden die meisten Sachbearbeiter sofort reagieren und die Auszahlung teils sogar umgehend in die Wege leiten. Entscheidend ist: Betroffene sollten ihre Lage so ehrlich wie möglich schildern, um schnelle Hilfe zu erhalten.
Rückzahlung des Vorschusses
Der Vorschuss wird später auf die tatsächlichen Bürgergeld-Leistungen angerechnet und bei der Auszahlung abgezogen. Sollte der Vorschuss höher ausgefallen sein als das entgültige Bürgergeld, muss die Differenz zurückgezahlt werden. Hier greift jedoch eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Beträge darunter bleiben unangetastet.
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