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Integrationsquote bleibt beim Bürgergeld wichtigste Messgröße

Azubi und Ausbilder bei der Arbeit

Menschen in Arbeit bringen. Oder etwas formeller: Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren. Das ist die Aufgabe der Jobcenter. Das war bei Hartz IV so und gilt auch mit Einführung des Bürgergelds. Je öfter der Schritt aus Hartz IV oder später dem Bürgergeld rein ins Arbeitsleben gelingt, desto besser ist die Integrationsquote. Dieser Wert ist eine der wichtigsten Messgrößen in der Zielsteuerung des SGB II.

FAQ zum Bürgergeld

Darauf verweist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in den FAQ zum Bürgergeld. Konkret lautet die Frage: „Wird sich das Zielsystem vor dem Hintergrund des Bürgergeldes ändern? Ist die Integrationsquote als Messgröße noch zeitgemäß?“ Die Antwort in Kurzform: ja.

Zielsteuerung soll weiterentwickelt werden

Etwas ausführlicher: Die Zielsteuerung im SGB II soll weiterentwickelt werden. Darauf hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag geeinigt und dafür bereits einige Änderungen mit dem Bürgergeld-Gesetz auf den Weg gebracht. Ein Aspekt ist die Nachhaltigkeit der Integration, die durch den Verzicht auf den Vermittlungsvorrang erreicht werden soll.

Wegfall des Vermittlungsvorrangs

Der Vermittlungsvorrang hatte dafür gesorgt, dass Hartz IV Bedürftige jeden Job annehmen mussten und in x-beliebige Stellen vermittelt wurden. Ob die Arbeit zur Person passt, war eher nebensächlich. Daraus resultierte ein von Experten als „Drehtüreffekt“ bezeichneter Gang der Dinge: Kaum vermittelt, standen Betroffene wieder am Schalter des Jobcenters – weil die Vermittlung keine Rücksicht auf individuelle Besonderheiten nahm.

Weiterbildung stärken

Das soll sich mit dem Bürgergeld ändern. Künftig liegt das Augenmerk auf „der Stärkung der beruflichen Weiterbildung“ und dem Coaching. Das Ziel: Die „Integrations- und Vermittlungsarbeit in den Jobcentern auf eine langfristige, existenzsichernde und nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt“ ausrichten.

Weiterbildungsgeld ab 01.07.2023

Ab 01.07.2023 soll auch das Weiterbildungsgeld beim Bürgergeld eingeführt werden. Hier erhalten Bedürftige, die eine Umschulung oder Ausbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt, zusätzlich zum Bürgergeld-Regelsatz ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich. Bei Teilnahmen an Weiterbildungsmaßnahmen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen und länger als 8 Wochen andauern, werden mit einem zusätzlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich honoriert.

Integrationsquote bleibt zeitgemäß

Die Zielvorgabe, die auch beim Bürgergeld gelten wird, tangiert das wenig: Menschen sollen weiterhin in Arbeit gebracht werden. Insofern sei die Integrationsquote „grundsätzlich noch zeitgemäß“. Inwieweit man die Zielsteuerung weiterentwickeln möchte – vielleicht Richtung Weiterbildungs- oder Ausbildungsquote – lässt das BMAS offen.

Bild: industryviews/ shutterstock.com