Gemeinsamkeiten zwischen Finanzamt und Jobcentern lassen sich durchaus finden. Weder haben diese Ämter etwas zu verschenken, noch sind viele Bürger gut auf sie zu sprechen. Wer jedoch arbeitet und dennoch auf Bürgergeld und damit das Jobcenter angewiesen ist, wird beim Jobcenter deutlich schlechter gestellt als es beim Finanzamt der Fall ist.
Bürgergeld: Niedrigere Pendlerpauschale
Arbeitnehmer können beim Finanzamt für jeden Arbeitstag 0,30 Euro pro Kilometer (einfache Strecke) als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG geltend machen. Diese Pauschale ist ohne Nachweise bis zu einem jährlichen Betrag von 4.500 Euro anwendbar und kann auch für den Weg zur Arbeit per Fahrrad oder zu Fuß genutzt werden. Seit 2022 dürfen sogar 0,38 Euro je Kilometer ab dem 21. Kilometer angesetzt werden, um den gestiegenen Spritkosten Rechnung zu tragen.
Aktuell: Regierung plant mehr Härte gegen Bürgergeld Bedürftige
Im Vergleich dazu dazu müssen sich Hilfebedürftige, die ihr geringes Einkommen mit Bürgergeld aufstocken müssen, sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch dem Jobcenter erklären – wobei letzteres andere Maßstäbe hat. Bei der Einkommensanrechnung wird Bürgergeld-Aufstockern zwar auch eine Kilometerpauschale für die einfache Wegstrecke zur Arbeit gewährt, diese beträgt jedoch nur 0,20 Euro je Kilometer – und das auch nur dann, wenn diese Pauschale im Vergleich zu den Kosten der zumutbaren öffentlichen Verkehrsmittel angemessen erscheint. Diese Pauschale, im Übrigen seit 2008 unverändert, ist geregelt in § 6 Abs 1 Nr. 5 Bürgergeld-V (Bürgergeld-Verordnung).
Der in § 6 Absatz 1 Nr. 5 Alg II-V genannte Betrag in Höhe von 0,20 EUR wird für den Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung als Kilometerpauschale berücksichtigt und entspricht damit der Hin- und Rückfahrt.
Wissensdatenbank der Agentur für Arbeit zu § 11b SGB II
Kilometerpauschale soll alle Kosten decken
Das Problem mit der Kilometerpauschale ist, dass sie alle anfallenden Kfz-Kosten abdecken soll – unabhängig von Alter, Modell oder Laufleistung des Fahrzeugs. Dazu gehören nicht nur die Kosten für das Tanken sondern auch Reparaturen, Wartung, Versicherung und Kfz-Steuer. Übrigens: Die Kosten für ein Auto sind im Bürgergeld Regelsatz nicht vorgesehen. Kraftfahrzeuge können beim Bürgergeld also nur im Rahmen der Einkommensanrechnung berücksichtigt werden.
So teuer darf ein Auto mit Bürgergeld sein
Tatsächliche Kfz-Kosten sind höher
Der ADAC ermittelt regelmäßig die tatsächlichen Kosten pro Kilometer. Für einige Modelle haben wir uns die Kosten für etwa 10 Jahre alte Gebrauchtwagen angesehen und in der nachfolgenden Tabelle aufbereitet. Bei den Werten ist schon die Kilometerpauschale des Finanzamtes teils zu knapp bemessen, die Jobcenter-Pauschale hingegen ist realitätsfern.
Auto | Kosten je Kilometer |
---|---|
Dacia Duster | 32,9 Cent |
Ford Fiesta | 30,8 Cent |
Ford Focus | 35,1 Cent |
Opel Astra | 35,3 Cent |
Opel Corsa | 29,8 Cent |
Renault Twingo | 28,3 Cent |
Skoda Fabia | 27,7 Cent |
Skoda Octavia | 29,7 Cent |
VW Golf | 28,9 Cent |
VW Passat | 38,0 Cent |
Es handelt sich hierbei lediglich um Durchschnittswerte. Neuere Fahrzeuge haben eine höhere Wertminderung, während bei älteren Autos die Wartungs- und Reparaturkosten steigen. Im Einzelfall können die Autokosten also ganz anders aussehen.
Geringerer Verpflegungsmehraufwand
Nicht nur bei den Fahrtkosten haben die Jobcenter im Vergleich zum Finanzamt einen dicken Rotstift in der Hand. Verpflegungsmehraufwendungen nach § 6 Abs. 3 Bürgergeld-V belaufen sich für Abwesenheiten von mehr als 12 Stunden auf 6 Euro pro Tag. Das Finanzamt gewährt dagegen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 4a EStG schon bei bei mehr als 8 Stunden Auswärtstätigkeit 14 Euro. Bei mehr als 24 Stunden sind es 28 Euro am Tag und für An- und Abreisetag sind es jeweils 14 Euro.
Auswärtige Verpflegung ist teurer als Schnittchen zu Hause machen. Und selbst wenn Bürgergeld-Bedürftige es sich leisten wollten oder auch könnten, ist eine Berücksichtigung bei der Einkommensanrechnung nicht vorgesehen.
Bürgergeld-Aufstocker: Verpflegung zählt als Einkommen
Häufig zahlen Arbeitgeber auch die Verpflegungskosten bei einer Auswärtstätigkeit, entweder bis zur Höhe der nach § 9 Abs. 4 EStG genannten Beträge oder zumindest einen Teil davon. Sollten diese Erstattungsbeträge die von Jobcentern genannte Pauschale von 6 Euro täglich übersteigen, darf das Jobcenter diese nicht als Einkommen anrechnen, wenn der Arbeitgeber diese zweckbestimmt als Verpflegungskosten auszahlt.
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