Anstatt einer gehörlosen Hartz IV Empfängerin für einen Gesprächstermin unaufgefordert einen Dolmetscher zur Seite zur stellen, musste die betroffene Frau neben Organisation auch die Kosten für diesen selbst übernehmen. Mit dieser Entscheidung hat das Jobcenter jedoch klar gegen das SGB X verstoßen.
Gehörlose Hartz IV Empfängerin soll Dolmetscher zahlen
Der Fall: Im Zuge der Klärung von leistungsrechtlichen Angelegenheiten bittet eine taube Leistungsempfängerin um einen Gesprächstermin beim Jobcenter Wuppertal. Da die Betroffene Frau zur Kommunikation mit dem hörenden Jobcenter Mitarbeiter auf einen Gebärdensprachendolmetscher angewiesen ist, bittet Sie das Jobcenter Wuppertal im Voraus einen entsprechenden Dolmetscher für das Gespräch zu stellen.
Zwar kam ihre Anfrage im Jobcenter an, jedoch mag man dem dazugehörigen Antwortschreiben des Sachbearbeiters kaum Glauben schenken. In dem Schreiben, welches dem Tacheles e.V. vorliegt und frei aufrufbar auf deren Internetseite ist, heißt es, dass die Frau sowohl Organisation als auch Kosten für den Dolmetscher selbst übernehmen müsse. Als Begründung für die Kostenübernahme wird angegeben, dass der Termin ja auf Wunsch der Klientin hin stattfinden solle.
Zitat aus dem Schreiben: „Es wurde gewünscht, einen Dolmetscher für Gehörlose für den Termin hinzuzuziehen. Da der Termin auf Ihren Wunsch hin stattfinden soll, obliegt es Ihnen, einen Dolmetscher zu organisieren und ggf. die Kosten zu tragen.“
Jobcenter diskriminiert und verstößt gegen das Gesetz
Die Entscheidung des Jobcenters ist nicht nur diskriminierend gegenüber der gehörlosen Hilfebedürftigen, sondern verstößt gleichzeitig auch gegen die Regelung in 19 Abs. 1 S. 2 SGB X, welche besagt:
„Menschen mit Hörbehinderungen und Menschen mit Sprachbehinderungen haben das Recht, in Deutscher Gebärdensprache […] zu kommunizieren; Kosten für Kommunikationshilfen sind von der Behörde oder dem für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu tragen.“
Somit haben hörbehinderte Menschen sogar einen Anspruch darauf, dass der Leistungsträger Jobcenter die Kosten für einen Dolmetscher in voller Höhe übernimmt. Wieso das Jobcenter Wuppertal in diesem Fall jedoch nach eigenen Gesetzen entscheidet, behindertenfeindlich auf die Anfrage der Betroffenen reagiert und die geltende Rechtslage vollständig ignoriert, bleibt schlichtweg ein Rätsel.
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