Wenn Jobcenter für die Bearbeitung von einzelnen Hartz IV Widersprüchen mehrere Jahre benötigen, dann liegt das fern ab von einer annehmbaren Verfahrensdauer. So jedoch geschehen beim Jobcenter Ostprignitz-Ruppin. Das Sozialgericht Neuruppin schob dem Ganzen schließlich einen Riegel vor und stellte sich auf Seite der betroffenen Hartz IV Empfänger.
Sozialgericht auf Seite der Kläger
Wie die Märkische Allgemeine („MAZ“) zurzeit berichtet, hat das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin in mehreren Fällen mehr als sechs Jahre nicht auf Widersprüche von Hartz IV Empfängern reagiert. „Meine Mandanten konnten deshalb davon ausgehen, dass ihr Widerspruch akzeptiert wird“, sagt der Neuruppiner Rechtsanwalt Gerd Klier. Anfang August 2009 erhielten einige der Betroffenen Bestätigungen über den Eingang ihrer Widersprüche. Anderen wurden die Eingangsbestätigungen erst Anfang Juli 2010 zugesendet. Mehr als das sollten sie in den nächsten sechs Jahren nicht erhalten. Erst Anfang 2016 meldete sich das Jobcenter erneut bei den Leistungsbeziehern und wies die Widersprüche zurück.
Die Betroffenen zogen vor Gericht, bekamen Recht zugesprochen und dürfen die strittigen Beträge letztendlich behalten. Dabei handelt es sich um einen Gesamtstreitwert von mehreren Tausend Euros. In der Gerichtsverhandlung gab das Jobcenter zu, personell stark unterbesetzt zu sein. Die Masse an Widerspruchsverfahren sei über die Jahre aufgelaufen. Also habe man den Entschluss gefasst, sich zunächst auf die jüngeren Verfahren zu konzentrieren. Ältere Verfahren wurden somit bewusst (für sechs Jahre!) – ohne Information an die Betroffenen – auf Eis gelegt.
Jobcenter will sich nicht äußern
Das Sozialgericht sieht darin einen groben Verstoß in der Informationspflicht des Jobcenters: „Es ist die Aufgabe der Behörden, Widerspruchsführer über den Stand ihrer Widerspruchsverfahren auf dem Laufenden zu halten und sie über Probleme bei der Bearbeitung zu informieren.“ Aus diesem Grund wurden den Klägern die umstrittenen Leistungen jetzt zugesprochen.
Das Jobcenter Ostprignitz-Ruppin wollte sich zu den Fällen gegenüber der „MAZ“ bisher nicht äußern. Es würde sich um ein noch laufendes Verfahren handeln, erklärt Kreissprecher Alexander von Ulenicki. Anwalt Klier stellt hingegen klar, dass die Urteile vom Sozialgericht bereits am 21. Februar zugestellt wurden und bisher weder Nichtzulassungsbeschwerde, noch Berufung eingegangen sind. Klier sieht die Urteile des Sozialgerichtes Neuruppin somit als rechtskräftig an und das Verfahren als abgeschlossen.
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