Einfach mal über den eigenen Schatten springen und sich nicht nur von Paragrafen und Weisungen leiten lassen. Sonst geht die Menschlichkeit auf Dauer verloren. Beispiel gefällig? Statt einer Mutter, deren vier Monate junges Kind plötzlich verstirbt, zu helfen, lässt das Jobcenter die Bürgergeld Bedürftige mit ihrer Trauer, ihren Sorgen und der finanziellen Last völlig allein – monatelang. Dabei hätte ein Hinweis gereicht: Der, sich ans Sozialamt zu wenden.
Behörde stellt sich stumm
Niemand kann und will sich vorstellen, wie es sein muss, wenn das eigene Kind stirbt. Das ist eine absolute Ausnahmesituation. Umso schlimmer, wenn sich zu den Gefühlen der Ohnmacht, Hilflosigkeit und Trauer auch noch die Angst mischt, die Beerdigung nicht bezahlen zu können. In einer solchen Situation wünscht sich jeder ein wenig Hilfe. Die auf das Bürgergeld angewiesene Mutter hat sich daher an das Jobcenter gewandt und wurde bitter enttäuscht.
Nachfragen blieben unbeantwortet
Die Frau habe zigmal nachgehakt, erklärt Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei e.V.. Sie berichtet über diesen Fall und wirft dem Jobcenter vor, Respekt und Augenhöhe vermissen zu lassen. Der Verein habe einen Anwalt eingeschaltet und sei in Vorleistung gegangen, um der Mutter zumindest die finanziellen Sorgen zu nehmen.
Eine Frage von Pflicht und Respekt
Nun muss man in diesem Fall zwischen Pflicht und Respekt unterscheiden. Dem Jobcenter vorzuwerfen, die Kosten für die Beerdigung nicht zu tragen, wäre falsch, da es mit dem Bürgergeld grundsätzlich für Bestattungen nicht zuständig ist und die Zuständigkeit sich an das Sozialamt richtet, welches die Kosten nach § 74 SGB XII auf Antrag übernehmen könnte. Zuständig wäre das Sozialamt, in dessen Bereich der Sterbeort liegt – siehe auch Ratgeber bestattungen.de zur „Sozialbestattung“.
Im konkreten Fall sind aber Sozialamt und kommunales Jobcenter unter einem Dach, wie Helena Steinhaus weiter ausführt. Nüchtern betrachtet, hat sich die Mutter an die falsche Behörde – bzw. innerhalb der selben Behörde – an die falsche Zuständigkeit gewandt. Mit einer Weiterleitung des Sachverhalts an das Sozialamt hätte das Jobcenter schnell und einfach helfen können.
Beschämendes Verhalten
Menschlich gesehen, hätte es die Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter im Jobcenter nur wenige Minuten Zeit gekostet, die Frau anzurufen, mit ihr persönlich zu sprechen oder einen Brief zu schreiben, auf die rechtliche Situation aufmerksam zu machen, den richtigen Ansprechpartner zu nennen und zu kondolieren. Damit wäre man zumindest dem Versprechen von Respekt und Augenhöhe nachgekommen. So ist das Verhalten der Behörde schlicht beschämend.
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