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Jobcenter-Sachbearbeiter zockt Hartz IV Bedürftige ab

Mann im Anzug steckt sich Schmiergeld in die Brusttasche

Kriminelle Energie in Zusammenhang mit Hart IV traut man vermeintlich nur Clans und Betroffenen zu. Dass die Täter auch auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen und eigentlich helfen sollen, möchte man hingegen nicht wahrhaben. Welche Ausmaße der Hartz IV Betrug eines Jobcenter-Mitarbeiters haben kann, zeigt ein Prozess, der am 7. Juli am Amtsgericht Osnabrück geführt wird.

Leistungssachbearbeiter zockt Hartz IV Bedürftige ab

Auf der Anklagebank sitzt ein heute 44-jähriger Leistungssachbearbeiter des Jobcenters. Ihm wird laut Prozess-Ankündigung des Amtsgerichts „in sieben Fällen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Untreue vorgeworfen“.

Nur verminderte Leistung ausgezahlt

Zunächst einmal habe der Jobcenter-Mitarbeiter einem Hartz IV Bedürftigen im Januar und Februar 2021 die Leistungen gekürzt und somit weniger ausgezahlt. Als der Betroffen sich meldete, schlug der Sachbearbeiter vor, wieder den vollen Hartz IV Satz zu gewähren, wenn man die Differenz teile. Daraufhin sollen 380 Euro an den Mitarbeiter gezahlt worden seien.

An zu hoher Kostenerstattung beteiligt

Im März und April 2021 wiederum bewilligte der Jobcenter-Mitarbeiter dem Hartz IV Bedürftigen eine zu hohe Kostenerstattung, davon ließ er sich 140 und 200 Euro auszahlen. Ähnliche „Deals“ habe es mit einer Frau gegeben. Hier summierte sich die 2.200 Euro zugunsten des Sachbearbeiters.

Langfinger: Kasse der Ratsfraktion geplündert

Das Geld, das der 44-Jährige zu viel an die Hartz IV Bedürftigen gezahlt und dann anteilig für sich gefordert hatte, reichte offenbar nicht aus. Zusätzlich hat sich der Angeklagte mit 200 Euro aus der Barkasse einer Ratsfraktion bereichert.

Nicht alle über einen Kamm scheren

Auch wenn die Erfahrungen der Twitter-Aktion #IchBinArmutsbetroffen belegen, dass einige Jobcenter-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter gerne ihre Macht demonstrieren und missbrauchen, darf man nicht alle über einen Kamm scheren. Der oben genannte Prozess demonstriert einen Extremfall. Auf der anderen Seite gibt es auch Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die helfen wollen. Wichtig wäre, wenn mit dem Bürgergeld auch ein neues Selbstverständnis in den Behörden Einzug halten würde. Eines, bei dem Zusammenarbeit auf Augenhöhe – wie von der Ampelkoalition gewünscht – auch Realität ist.

Bild: Wolfgang Zwanzger/ shutterstock.com

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