Wenn die Kritik aus den eigenen Reihen laut wird, kann man das grundlegende Problem nicht mehr ignorieren: Schon lange steht die Frage im Raum, wie sinnvoll und effektiv die Eingliederungsvereinbarungen für den Hartz IV Bezug wirklich sind. Eine Studie der Agentur für Arbeit sollte Klarheit schaffen – die Ergebnisse geben jedoch zu denken.
Kritik aus den eigenen Reihen
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Hartz IV Empfänger und Jobcenter. In der Vereinbarung wird gemäß § 15 SGB II eine Regelung darüber festgelegt, welche Leistungen der Betroffene erhält und welche Bemühungen jeder erwerbsfähige Leistungsberechtigte unternehmen sollte, um wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) fördert nun jedoch Kritik an den Eingliederungsvereinbarungen der Jobcenter zutage und stellt deren Wirksamkeit in Frage.
Eingliederungsvereinbarung nicht sinnvoll für 3 Personengruppen
Insgesamt nahmen 360 Vermittlungsfachkräfte der Agentur für Arbeit an der anonymisierten Umfrage online teil. Die Mehrheit der befragten Mitarbeiter empfand die Eingliederungsvereinbarungen der 3 Personengruppen
- motivierte Personen
- Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und
- Personen mit geringen Deutschkenntnissen
als „weniger sinnvoll“.
Eingliederungsvereinbarung schwer verständlich
Besonders problematisch sei die Tatsache, dass fachsprachlich formulierte Informationen etwa zu Sanktionen bzw. Kürzungen der Hartz IV Leistungen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten. Die Eingliederungsvereinbarung sei zu lang für Menschen mit geringen oder gar keinen Deutschkenntnissen schlicht zu schwer verständlich. Die Vermittler monierten zudem die Rechtsfolgenbelehrung, die „von Juristen für Juristen“ verfasst sei.
BRH kritisiert Eingliederungsvereinbarungen
Es ist nicht das erste Mal, dass Kritik an den Eingliederungsvereinbarungen der Jobcenter geübt wird. Erst im August vergangenen Jahres erklärte der Bundesrechnungshof (BRH) die Vereinbarungen für „mangelhaft“ und kritisierte vor allem die undeutlichen Formulierungen. Der BRH äußerte gravierende Zweifel daran, ob „die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen“ und daran, ob die Regelungen überhaupt nützlich für den Eingliederungsprozess auf dem Arbeitsmarkt seien.
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