Wer mehr Hartz IV erhält als ihm zusteht, kann davon ausgehen, dass das Jobcenter die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern wird. Häufig handelt es sich dabei um Bagatellsummen und Kleinstbeträge. Wie sich kürzlich herausgestellt hat, ist dieses Verfahren allerdings wenig rentabel – für das Jobcenter selbst.
Jobcenter bei Rückforderung drauf
Die Jobcenter fordern jedes Jahr hohe Summen an zu viel gezahlten Hartz IV Leistungen zurück. Eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken zeigt nun jedoch, dass sich dieser Aufwand häufig nicht lohnt. Bei Rückforderungen kleiner Beträge stehen die Verwaltungskosten des Jobcenters oft in keinem Verhältnis mehr zur Summe des geforderten Geldes. Das Ergebnis: Das Jobcenter zahlt drauf.
Rückforderung kleinerer Beträge kostet mehr
Aus der Antwort der Bundesregierung geht weiter hervor, dass die Jobcenter im Jahr 2018 knapp 3 Milliarden Euro von Hartz IV Empfängern zurückforderten. Davon wurden rund 807 Millionen tatsächlich zurückgezahlt. Die Verwaltungskosten dabei beliefen sich auf insgesamt 233 Millionen Euro. Die Jobcenter konnten damit zwar immer noch einen Gewinn von 574 Millionen Euro verzeichnen, ein genauerer Blick auf die Rückforderungsverfahren kleinerer Summen zeigt jedoch, dass diese zu mehr Kosten als Gewinn führen.
Bis zu 7-mal so hohe Verwaltungskosten für Kleinstbeträge
Katja Kipping, Chefin der Linken, findet gegenüber der Deutschen Presse-Agentur klare Worte: „Bei den Ärmsten wird mehr Geld fürs Eintreiben von Minibeträgen ausgegeben, als reinkommt“. Und tatsächlich: Im Jahr 2018 wurden 1,3 Millionen Rückzahlungsforderungen für Beträge unter 100 Euro gestellt. Von den insgesamt 56 Millionen Euro wurden 30 Millionen Euro tatsächlich zurückgezahlt. Hierbei entstanden Verwaltungskosten in Höhe von 72 Millionen Euro – Ein Verlust von 42 Millionen Euro. Die Rückforderung von Beträgen bis 50 Euro zogen dabei 4-mal so hohe Kosten für die Jobcenter mit sich, während Zahlungsaufforderungen bis 25 Euro sogar 7-mal so hohe Kosten verursachten.
Linke fordert Bagatellgrenze
Da die Diskussion rund um die Rückforderung von Kleinstbeträgen im ALG II Bezug schon länger andauert, fordert die Linke die Einführung einer sogenannten Bagatellgrenze. Auch die Bundesagentur für Arbeit schließt sich dieser Forderung angesichts der hohen Verwaltungskosten an. Vergangenen Herbst stellte die Linksfraktion im Bundestag bereits einen entsprechenden Antrag vor, der die Einführung einer Grenze von 50 Euro beinhaltete. Beträge unter dieser Summe sollten also künftig nicht zurückgefordert werden können. Trotz der Unterstützung der Grünen fand sich jedoch keine Mehrheit dafür im Parlament und der Antrag wurde abgelehnt. Ähnlich erging es auch einem Antrag der FDP, der eine Bagatellgrenze von 25 Euro vorschlug. Ob und wann eine Bagatellgrenze für Rückforderungen von zu viel gezahlten Hartz IV Leistungen kommen wird, ist bis dato fraglich.
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