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Jobcenter zahlt Alleinerziehenden 1.478 Euro Bürgergeld im Monat

Mutter mit Sohn rechnen am Abakus

Nach den aktuellen Statistiken der Jobcenter erhalten Alleinerziehende mit Kindern durchschnittlich 1.478 Euro Bürgergeld pro Monat (Stand Juli 2024). Dass es sich um einen gemittelten Wert handelt, zeigt der Blick auf die Details der Statistik, die regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht wird: Während das Jobcenter Dresden durchschnittlich 1.355 Euro Bürgergeld für Alleinerziehende gezahlt hat, waren es in Hamburg 1.754 Euro und damit ganze 399 Euro mehr. Geschuldet ist diese enorme Differenz von knapp 30 Prozent unter anderem lokalen Unterschieden.

Bürgergeld Tabelle für Alleinerziehende

1.478 Euro Bürgergeld im Monat für Alleinerziehende ist laut Jobcenter Statistik der Durchschnitt auf das ganze Bundesgebiet bezogen. In der nachfolgenden Tabelle haben wir auszugsweise die Werte für einzelne Städte zusammengetragen.

JobcenterØ Bürgergeld mtl.
Augsburg1.448 €
Berlin1.650 €
Bochum1.502 €
Bremen1.524 €
Duisburg1.503 €
Düsseldorf1.610 €
Dortmund1.645 €
Dresden1.412 €
Essen1.635 €
Frankfurt / Main1.607 €
Gelsenkirchen1.544 €
Hamburg1.754 €
Hannover1.542 €
Köln1.671 €
Koblenz1.409 €
Leipzig1.355 €
Magdeburg1.307 €
München1.615 €
Nürnberg1.440 €
Recklinghausen1.522 €
Saarbrücken1.496 €
Stuttgart1.632 €
Wuppertal1.505 €
Quelle: Jobcenter Statistik 07/2024

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Alleinerziehende sind häufig armutsgefährdet

Bei den insgesamt 2.940.170 Bedarfsgemeinschaften mit Bürgergeld handelt es sich größtenteils um Alleinstehende (56 Prozent). Direkt darauf folgen Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. Ihr Anteil beträgt 18,42 Prozent (in Zahlen: 541.713).

Das größte Problem für Alleinerziehende: Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Da dieser Spagat immer seltener funktioniert, ist laut Sozialverband VdK ein Drittel aller Alleinerziehenden auf Bürgergeld angewiesen. Schlimmer noch: 2023 waren 41 Prozent der Alleinerziehenden armutsgefährdet. Daran ändert auch der durchschnittliche Bürgergeld-Anspruch von 1.478 Euro wenig. Die Armutsgefährdungsgrenze für eine alleinerziehenden Person mit einem Kind unter 14 Jahren betrug 2023 bereits 1.622 Euro und damit 144 Euro über dem aktuellen Durchschnitt der Grundsicherung.

Regelsatz

Wie sich der Gesamtbetrag beim Bürgergeld für Alleinerziehende zusammensetzt, richtet sich einerseits nach der Zahl und dem Alter der Kinder. Andererseits spielt auch der Wohnort eine große Rolle. Denn die Kosten der Unterkunft sind in Berlin und München ungleich höher als in ländlichen Regionen.

Beim Regelsatz gilt: Der oder die Alleinerziehende erhält pauschal 563 Euro monatlich für den täglichen Bedarf wie Nahrung, Kleidung, Hygiene oder Freizeit (Bürgergeld Regelsatz – was ist enthalten?). Für das Kind oder die Kinder sieht der Gesetzgeber aktuell folgende Bürgergeld Regelsätze vor:

Bürgergeld Regelsatz für Kinder

  • 357 Euro für Kinder bis fünf Jahren
  • 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
  • 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 451 Euro für Volljährige unter 25 Jahren, die im Elternhaus leben

Anspruch auf Mehrbedarf

Eine Besonderheit: Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Mehrbedarf. Den Basiswert bildet der aktuelle Bürgergeld Regelsatz der Bedarfsstufe 1 mit 563 Euro im Monat. Bei einem Kind bis sieben Jahren wird Alleinerziehenden ein Mehrbedarf von 36 Prozent bzw. 202,68 Euro im Monat zusätzlich zum Regelbedarf gewährt. Bei einem Kind über sieben Jahren sind es 12 Prozent oder 67,56 Euro. Den höchsten Satz gibt es bei fünf oder mehr Kindern mit 60 Prozent (337,80 Euro) des Regelsatzes.

Einkommen, Unterhalt, Elterngeld

Beachtet werden muss: Eigenes Einkommen, etwa durch einen Minijob, und das mögliche „Einkommen“ der Kinder wie Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss werden auf das Bürgergeld angerechnet. Das gilt ebenso für das Elterngeld. Nur, wer vor der Geburt des Kindes erwerbstätig war, hat einen Elterngeld-Freibetrag, der sich nach dem vorherigen Einkommen richtet und maximal 300 Euro (Basiselterngeld) bzw. 150 Euro (ElterngeldPlus) beträgt.

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Kosten der Unterkunft

Zum Regelsatz gesellen sich die Kosten der Unterkunft. Hier ergeben sich hinsichtlich der Zahlbeträge laut BA-Statistik die größten Unterschiede. Gemäß den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit reicht die Spanne bei der durchschnittlichen Höhe der Kosten der Unterkunft von 273 Euro in Tirschenreuth (Bayern) bis 803 Euro in Hamburg – im Bundesdurchschnitt sind es 544 Euro.

Wichtig hierbei: Das sind die Beträge, die vom Jobcenter übernommen werden. Entscheidend sind dabei die Obergrenzen für angemessenen Wohnraum in der jeweiligen Stadt oder Region. Teils liegen die tatsächlichen Kosten weitaus höher und muss ein Teil der Miete aus dem Regelsatz bestritten werden.

Um die Elemente Regelleistung und Kosten der Unterkunft noch einmal in Zahlen zu fassen: Im Durchschnitt betrug die Bürgergeld Gesamtregelleistung für Alleinerziehende mit Kindern in Deutschland 1.269 Euro. Bei den Unterkunftskosten steht ein Betrag von 544 Euro zu Buche.

Heizung, Mehrbedarfe und Krankenversicherung

Hinzu kommen weitere Bürgergeld Bausteine, die individuell unterschiedlich ausfallen oder auf die gegebenenfalls auch gar kein Anspruch besteht:

  • Heizung: Allen voran sind es die Heizkosten, die wie die Miete nur in angemessener Höhe übernommen werden. Unterschieden wird vorrangig nach der Art der Heizung – etwa Fernwärme, Gas oder Öl.
  • Mehrbedarfe: Zu den bekannteren Mehrbedarfen zählt die Pauschale für die dezentrale Warmwasseraufbereitung, wenn nicht die Heizung, sondern ein mit Strom betriebenes Gerät das Wasser erwärmt, in Höhe von 2,3 Prozent des Regelsatzes. Auch wenn spezielle Nahrung benötigt wird oder ein Bürgergeld Bedürftiger behindert ist, können Mehrbedarfe geltend gemacht werden.
  • Krankenkasse: Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse zahlt das Jobcenter üblicherweise direkt an die jeweilige Krankenversicherung. Bei einer privaten Krankenversicherung übernimmt das Jobcenter die Hälfte des Beitrags für die Basisversorgung.

Titelbild: Nuva Frames / shutterstock