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Kaufkraftverlust beim Bürgergeld schlimmer als bei Hartz IV

Frau schiebt frustriert leeren Einkaufswagen

Der Antrag der Linkspartei im Bundestag, der unter der Drucksache 20/7641 zu finden ist, bezieht sich auf den massiven Kaufkraftverlust, den Menschen im Hartz IV Bezug und heutigen Bürgergeld aufgrund der enormen Inflation erleben. Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds zeigt, dass der reale Kaufkraftverlust bei Hartz IV Bedürftigen im vergangenen Jahr bei Alleinstehenden 475 Euro und bei arbeitslosen Paaren mit zwei Kindern ab 14 Jahren bei 1.584 Euro lag. Setzt man nun das Defizit von 475 Euro ins Verhältnis zum Regelsatz der Regelbedarfsstufe 1 des vergangenen Jahres, so fehlt über ein Monat an Regelleistungen, um die Kaufkraft zu decken. Die bisherige Politik der Bundesregierung hat die Betroffenen um einen Ausgleich dieser spürbaren Verluste gebracht, was Armutslagen und die Unterversorgung erheblich verstärkt hat, so die Linkspartei in ihrem Antrag.

Einmalzahlungen und Forderungen der Linkspartei

Die Linkspartei fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzulegen. Dieser sollte eine Sonderzahlung für 2023 vorsehen, um den inflationsbedingten Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 auszugleichen. Die Sonderzahlung für Berechtigte der Regelbedarfsstufen I und II beträgt jeweils 475 Euro, sofern sie keine Energiepreispauschale von 300 Euro erhielten, ansonsten 175 Euro; für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (Regelbedarfsstufen III – V) jeweils 300 Euro.

Zusätzlich jährliche Sonderzahlung

Darüber hinaus fordert die Linkspartei die Einführung einer neuen gesetzlichen Sonderzahlung, die zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraftverlust innerhalb des Vorjahres ausgleicht, sofern dieser erheblich ist.

Kritik an der aktuellen Politik

Die Linkspartei kritisiert die aktuelle Politik der Bundesregierung scharf. Sie argumentiert, dass die bisherigen Maßnahmen, einschließlich der Einmalzahlung im vergangenen Jahr und der Erhöhung der Regelsätze zum ersten Januar, den Kaufkraftverlust nicht ausgeglichen haben. Die Grundsicherung erreicht immer noch nicht dasselbe Kaufkraftniveau wie 2021. Menschen in der Grundsicherung und in der Sozialhilfe haben weniger für den täglichen Bedarf zur Verfügung als noch vor zwei Jahren.

Forderung nach Reformen

Die Linkspartei fordert die Bundesregierung auf, sofort Schritte einzuleiten, um die erhebliche Unterschreitung des sozio-kulturellen Existenzminimums durch die Inflation wirksam zu bekämpfen. Dies betrifft die Ausgestaltung der jährlichen Anpassungen der Regelbedarfe. Darüber hinaus dürfen die Regelbedarfe nicht länger politisch kleingerechnet werden. Erst dadurch kann sich der mangelhafte Inflationsausgleich so drastisch auf die Lebenssituation der Betroffenen auswirken.

Bild: columbo.photog/ shutterstockc.om