Hartz IV Empfänger müssen seit Anfang 2019 mehr Kontoauszüge vorlegen als bisher. Das Problem dabei: Nur die wenigsten wissen überhaupt von der Regeländerung – und das kann schwere Folgen haben.
Geld kommt nicht bei Leistungsbeziehern an
Wenn am 1. des Monats kein Geld auf dem Konto ist, kann das wohl auf jeden beunruhigend wirken. Für Hartz IV Empfänger ist eine solche Situation nicht bloß unangenehm, sondern kann verheerende Konsequenzen nach sich ziehen. Mietschulden können führen zu gesonderten Kosten oder gar zur Obdachlosigkeit. Harald Rein, Berate im Frankfurter Arbeitslosenzentrum (FALZ) kennt solche Geschichten zu genüge: „Wir haben permanent Leute, die auf ihr Geld warten“, erzählt er der Frankfurter Rundschau.
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Verschärfung der Prüfungen
Rein vermutet hinter den zahlreichen Auszahlungsverzögerungen, von denen er in den täglichen Beratungsgesprächen erfährt, eine Änderung in den Prüfvorgängen seitens des Jobcenters: „Es sieht wie eine Verschärfung aus, auch für die Betroffenen.“ Laut Rein ginge es vor allem um die Kontoauszüge der Leistungsbezieher. Bisher mussten Hartz IV Empfänger die Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen, um die Prüfung ihres Hartz IV Anspruchs durch das Jobcenter zu gewährleisten. Im Frühjahr diesen Jahres wurde der Bewilligungszeitraum für Hartz IV jedoch auf ein Jahr verlängert, das heißt: Das Jobcenter kann die Kontoauszüge der letzten 6 Monate fordern.
Weitere Informationen zur Vorlage von Kontoauszügen beim Jobcenter
Viele kennen die neue Regelung nicht
Problematisch ist diese neue Regelung vor allem, weil kaum einer von ihr weiß. Wer dann zum Beispiel die Weiterbewilligungsanträge ohne die nötigen Kontoauszüge einreicht, kann am Ende des Monats ohne Geld dastehen. Für Familien führen diese Zustände häufig zu einer „existenziellen Krise“, so Reiner gegenüber der FR. Für ihn scheint es, als würden die Jobcenter die Anträge schärfer prüfen als bisher. Fehlende Zahlungen und Nachfragen diesbezüglich habe es schon immer gegeben „aber bei weitem nicht in dieser Intensität.“
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