Die Corona-Krise ist seit Wochen das Nummer 1 Gesprächsthema der Bundesrepublik. Angesichts ihrer weitreichenden Auswirkungen auf unser alltägliches Leben ist diese Entwicklung kaum verwunderlich. Schulen, Kindergärten und Geschäfte schließen – Deutschland verbringt den ganzen Tag zuhause. Was für die einen bloß monoton langweilig ist, stellt Hartz IV Empfänger vor eine echte Herausforderung.
Schulessen fällt weg
Der Alltag finanzschwacher Familien in Deutschland wird durch die Corona-Krise nochmal bedeutend erschwert. Durch die Schließung der Schulen und Kindergärten vor 2 Wochen fällt für viele Kinder auch die dort bereitgestellte Verpflegung weg – für Familien im Hartz IV Bezug eine zusätzliche Belastung. Die ausgefallenen Mahlzeiten müssen nun vom Regelsatz selbst gezahlt werden, was durch die Schließung der Tafeln und Sozialkaufhäuser noch einmal zusätzlich erschwert wird.
Befristeter Essenszuschlag für Kinder
Aktuell ist nicht klar, ob die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen und viele Familien im Leistungsbezug fühlen sich im Regen stehen gelassen. Aus Sicht der Grünen könnte ein Essenszuschlag für die Zeit, in der Schulen und Kindertagesstätten geschlossen bleiben, die Lösung des Problems sein.
„Gerade die Schwächsten in unserer Gesellschaft dürfen jetzt nicht durchs Netz fallen“, warnt Grünenchefin Annalena Baerbock gegenüber dem Spiegel.
Regierung erhöht stattdessen Kinderzuschlag
Der Zuschlag würden den Familien zugutekommen, die Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket beziehen und beliefe sich auf 3 Euro pro Schultag – immerhin 60 Euro im Monat, um die kostenlosen Mahlzeiten in der Schule auszugleichen. Die Regierung lehnte die Idee jedoch ab und erhöhte lediglich den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag steht allerdings Familien im Hartz IV Bezug nicht zu, daher erreiche er „die Kinder, die es am dringendsten bräuchten, gerade nicht“, so Baerbock.
Mehr Infos zum Kinderzuschlag auf kinderzuschlag.org
Sozialministerium hält Regelsatz für ausreichend
Das Sozialministerium empfindet die im Regelsatz vorgesehene Summe von 2,92 Euro täglich für Verpflegung von unter 6-Jährigen als völlig ausreichend, teilt es dem Spiegel auf Anfrage mit. Der Wegfall vom Schul- und Kitaessen sei für die Berechnung der Regelsätze unerheblich, da in der Summe immer von einer Vollverpflegung zuhause ausgegangen wurde: „Wenn jetzt also mittags nicht mehr in Kita oder Schule, sondern daheim gegessen wird, war das als Standardfall immer berücksichtigt“.
Lesetipp: Wie setzt sich der Regelsatz zusammen?
Titelbild: Daniel Jedzura/ shutterstock.com