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Kinderbonus 2021 kommt – Auszahlung steht fest

Mann gibt Frau 150 Euro

Auch im Jahr 2021 erhalten Eltern einen zusätzlichen Kinderbonus. Dieser wurde aufgrund der Corona-Pandemie im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 10.03.2021 (BGBl. I S. 330) beschlossen. Der Kinderbonus beträgt einmalig 150 Euro und wird an rund 18 Millionen Kinder bzw. deren Eltern im Mai 2021 ausgezahlt.

Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus 2021?

Die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen alle Kinder, für die mindestens ein Tag in 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht. Daher muss der Kinderbonus auch grundsätzlich nicht beantragt werden und wird automatisch von den – auch für das Kindergeld zuständigen – Familienkassen ausgezahlt.

Bei Neugeborenen, die nach der regulären Auszahlung geboren werden, reicht der normale Kindergeld Antrag, so dass auch eine Auszahlung durch die Familienkassen später erfolgen kann.

Familien mit hohem Einkommen

Wichtig: Bei Familien, die aufgrund hohen Einkommens im Rahmen der Günstigerprüfung vom Kinderfreibetrag profitieren, wird der Kinderbonus 2021 auch ausgezahlt. Dieser wird dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung im Jahr 2022 auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Nach aktuellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums liegt hierfür das Einkommen bei einem Elternpaar mit zwei Kindern bei etwa 69.000 Euro – bis zu dem der Kinderbonus nicht gekürzt wird. Bei einem Einkommen von etwa 86.000 ist der Kinderbonus sodann voll abgeschmolzen, da der Kinderfreibetrag sich günstiger auswirkt.

Alleinerziehende erhalten den Kinderbonus voll ausgezahlt

Bei Alleinerziehenden wird der Kinderbonus voll an den Elternteil ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält. Eine Anrechnung auf einen möglichen Unterhaltsvorschuss findet nicht statt, so dass auch der Unterhaltsvorschuss trotz Kinderbonus voll ausgezahlt wird.

Abzug vom Unterhalt

Zahlt der getrennt lebende Elternteil den Mindestunterhalt oder mehr für das gemeinsame Kind, darf dieser Elternteil den Unterhaltsbetrag für den Monat der Auszahlung um den halben Kinderbonus – zusätzlich zur Kürzung des Kindergeldes – reduzieren, also weitere 75 Euro vom Zahlbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle abziehen.

Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?

Der Kinderbonus wird nach aktuellen Informationen des Bundesfinanzministeriums im Monat Mai 2021 ausgezahlt. Dies gilt für alle Kinder, die auch im Monat Mai 2021 einen Anspruch auf Kindergeld haben. Für Kinder, deren Anspruch vorher in 2021 bestand oder erst später in 2021 entsteht – bspw. Neugeborene – wird der Bonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.

Keine Anrechnung auf Hartz IV und andere Sozialleistungen

Hartz IV Bedürftige müssen sich keine Sorgen machen, dass der Kinderbonus im Monat der Auszahlung ihre Hartz IV Leistungen kürzt. Wie auch beim Kinderbonus 2020, findet keine Anrechnung als Einkommen auf Hartz IV Leistungen nach dem SGB II, Kinderzuschlag sowie Wohngeld statt.

Ebenso wird der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.

Im Zusammenhang mit dem Kinderbonus stehende Informationsartikel:

Bildnachweis: MyImages – Micha/ shutterstock.com

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