Auch für 2022 – wie schon in den beiden vergangenen Jahren – ist ein Kinderbonus vorgesehen, welcher im Rahmen des zweiten Entlastungspakets auf den Weg gebracht wurde. Lag dieser noch im Jahr 2020 bei 300 Euro je Kind und im vergangenen Jahr bei 150 Euro, erhalten alle Kinder, für die ein Tag im Jahr Anspruch auf Kindergeld besteht, 100 Euro ausgezahlt.
Hierzu erklärte das Bundesfinanzministerium, dass diese Einmalzahlung zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund der gestiegenen Energiepreise erfolgen soll. Aufgrund der Corona-Pandemie und des russischen Kriegs in der Ukraine sind die Energiekosten massiv in die Höhe geschossen.
Inhaltsverzeichnis
Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?
Nach übereinstimmenden Meldungen von Bundesregierung und Bundesfinanzministerium, soll der Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro wenige Tage nach der regulären Auszahlung des Kindergeldes für Juli 2022 durch die Familienkasse erfolgen. Wer erst später im Jahr 2022 einen Anspruch auf Kindergeld erhebt, bspw. bei einem Neugeborenen, erhält die Zahlung entsprechend später.
Kindergeld Auszahlungstermine 2022 (auf kindergeld.org)
Die Bundesagentur für Arbeit hat es mal wieder nicht geschafft, einen Auszahlungstermin zu nennen, wie auch schon bei der 200 Euro Einmalzahlung für Hartz IV Bedürftige. Auf der Seite der BA ist zum besagten Kinderbonus nur zu lesen, dass die Auszahlung wenige Tage nach der Kindergeldzahlung kommen soll – aber nicht ab welchem Monat (Stand 05.07.2022).
Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus?
Beim Kinderbonus handelt es sich um eine Art Sonderzahlung zum Kindergeld, weshalb zwingend ein Tag Anspruch auf Kindergeld im Jahr 2022 bestehen muss. Häufig ist zu lesen, dass mindestens ein Monat Anspruch auf Kindergeld bestehen muss – dies hängt aber damit zusammen, dass ein Tag im Monat ausreicht, um für den gesamten Monat Kindergeld zu erhalten. Auch für Kinder, die bspw. am 31.07.2022 geboren werden, besteht für den gesamten Monat Juli Anspruch auf Kindergeld in voller Höhe.
Muss der Kinderbonus beantragt werden?
Für den Kinderbonus ist grundsätzlich kein Antrag notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die auch für das Kindergeld zuständig ist. Bei Neugeborenen, bei denen noch kein Kindergeld festgesetzt und ausgezahlt wurde, reicht der reguläre Kindergeldantrag aus.
Anrechnung auf Hartz IV und Sozialleistungen?
Wie auch in den vergangenen Jahren wird der Kinderbonus nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet und zählt somit auch nicht als Einkommen beim Kinderzuschlag oder auch dem Wohngeld. Ebenso mindert der Kinderbonus nicht den staatlichen Unterhaltsvorschuss.
Steuerliche Behandlung der Kindergeld-Einmalzahlung
Beim Kindergeld selbst handelt es sich um eine steuerlicher Ausgleichzahlung, die bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Gleiches gilt für den Kinderbonus in Höhe von 100 Euro. Hier nimmt dann das Finanzamt eine Günstigerprüfung vor, ob nun das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für die Steuerpflichtigen günstiger ist. Nachteile oder gar eine Kürzung der Leistung sind durch die Angabe in der Steuererklärung nicht zu erwarten.
Unterschied zum Sofortzuschlag für Kinder
Während es sich beim Kinderbonus um eine einmalige Zahlung in Höhe von 100 Euro handelt, beträgt der Sofortzuschlag für Kinder monatlich 20 Euro, der nach Angaben des Bundesfamilienministerium ab dem 01. Juli 2022 sofort ausgezahlt wird.
Anspruch auf den Sofortzuschlag haben alle von Armut betroffenen Kinder, die
- Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII;
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt;
- Kinderzuschlag.
beziehen.
Der Sofortzuschlag sollte ursprünglich eine vorübergehende Leistung sein und bis zur planmäßigen Einführung der Kindergrundsicherung in 2023 erbracht werden. Nun erklärte die Bundesfamilienministerin, Lisa Paus (Die Grünen), in der Montagsausgabe vom 04.07.2022 gegenüber dem „Berliner Tagesspiegel“, dass sie mit der Einführung der Kindergrundsicherung zum 01.01.2025 rechne. Damit bleibt der 20 Euro Sofortzuschlag vorerst keine Übergangs- sondern Dauerlösung.
Bei berechtigten Kindern, die Kinderzuschlag erhalten, erhöht sich dieses von bisher 209 Euro auf 229 Euro monatlich.
Quellen:
Bundesregierung, Bundesfinanzministerium, kindergeld.org
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