Hartz IV Empfänger profitieren nicht vom Kindergeld. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor.
204 Euro Kindergeld
Beim Kindergeld handelt es sich entgegen des weitverbreiteten Irrglaubens nicht um eine Sozialleistung, sondern vielmehr um eine steuerliche Ausgleichszahlung, die der Sicherung der grundlegenden Versorgung des Kindes dient. Die aktuellen Kindergeldsätze liegen dabei bei
- 204 Euro – für das erste und zweite Kind
- 235 Euro für jedes weitere Kind.
4,7 Milliarden Euro weniger durch Kindergeld
Doch das Geld scheint nicht bei allen Familien anzukommen. Familien im Hartz IV Bezug profitieren kaum und in vielen Fällen gar nicht von den Kindergeldleistungen. Der Grund: Das Kindergeld wird auf Hartz IV und andere Sozialleistungen angerechnet. Für viele Hartz IV Empfänger mit Kindern ist das nichts Neues – die Ausmaße der Verrechnungspraktiken sind allerdings erschreckend. Laut einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linken minderte das Kindergeld im Jahr 2019 bei 1,06 Millionen Bedarfsgemeinschaften den Anspruch auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld. Dadurch wurden insgesamt 4,7 Milliarden Euro weniger an Leistungsberechtigte ausgezahlt, berichtet die Saarbrücker Zeitung.
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Linke: Die Ärmsten gehen leer aus
Seit Beginn der statistischen Aufzeichnungen in dieser Angelegenheit im Jahr 2007 wurden laut Bundesministerium auf Grund der Verrechnung mit Sozialleistungen sogar rund 59 Milliarden Euro weniger ausgezahlt. Für Linkenpolitikerin Sabine Zimmermann sind diese Verhältnisse nicht hinzunehmen:
„Ausgerechnet die allerärmsten Familien gehen beim Kindergeld leer aus, obwohl sie es dringend bräuchten, denn die Kinder-Regelsätze bei Hartz IV sind künstlich klein gerechnet und viel zu niedrig bemessen„
Wichtig: Der Kinderbonus an Familien inmitten der Corona-Pandemie wird NICHT auf Hartz IV angerechnet.
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