Nachdem die Ampel-Koalition ihre Einigung über die Kindergrundsicherung ab 2025 verkündet hat, hatte sich Bundesfamilienministern Lisa Paus (Grüne) in einem Interview erstmals mit konkreten Zahlen geäußert. Im ersten Jahr der Kindergrundsicherung sollen sich die monatlichen Beträge für auf 530 Euro bis 636 Euro belaufen, je nach Alter des Kindes.
Zusammensetzung und Höhe der Leistungen
Die Kindergrundsicherung wird aus zwei Komponenten bestehen:
- Kindergarantiebetrag
- Kinderzusatzbetrag
Die Unterstützungsbeiträge variieren je nach Kindesalter und Einkommenssituation der Eltern, wobei der Kindergarantiebetrag für alle gilt, da dieser das bisherige Kindergeld ersetzen wird. Der Kinderzusatzbetrag wird sich am Einkommen der Eltern orientieren.
Für die jüngsten Kinder könnten nach aktuellen Schätzungen Leistungen von 530 Euro für Kinder bis sechs Jahren und für ältere bis zu 636 Euro monatlich gewährt werden. Geht man davon aus, dass das Kindergeld mit aktuell 250 Euro zunächst unverändert bleibt und der Kindergarantiebetrag diesem entsprechen wird, könnte sich der Kinderzusatzbetrag auf 280 Euro bis 386 Euro monatlich belaufen. Bei der Festlegung dieser Beträge wurde die bereits angekündigte Bürgergeld Erhöhung 2024 sowie eine weitere Erhöhung der Grundsicherungsleistungen um drei Prozent für 2025 berücksichtigt.
Einigung erzielt: Kindergrundsicherung kommt 2025
Ziele der Kindergrundsicherung
Mit der Einführung der Kindergrundsicherung verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Sozialleistungen für Kinder zu bündeln und so den Zugang zu vereinfachen – dazu zählen in erster Linie das Kindergeld, Das Bürgergeld für Kinder sowie der Kinderzuschlag.
Ministerin Paus betonte, dass die Kindergrundsicherung darauf abzielt, soziale Ungleichheiten zu reduzieren und Kindern aus finanziell benachteiligten Verhältnissen bessere Teilhabechancen und eine gerechtere Zukunft zu ermöglichen.
Antragsprozess und Zuständigkeit
Der „Familienservice der Bundesagentur für Arbeit“, bisher als Familienkasse bekannt, wird für die Kindergrundsicherung verantwortlich sein. Anträge werden ausschließlich online möglich sein.
Auswirkungen auf das Bürgergeld
Die Einführung der Kindergrundsicherung wird erhebliche Auswirkungen auf das Bürgergeld für Kinder haben. Diese erhalten aktuell das Kindergeld (Kindergeld ist im Sinne des SGB II Einkommen der Kinder) von der Familienkasse ausgezahlt. Das Jobcenter zahlt das Bürgergeld und verrechnet das Kindergeld mit den Leistungen der Grundsicherung. Kann das Kind seinen Bedarf bspw. aus Einkommen, Unterhaltszahlungen und dem Kindergeld selbst decken, wird es aus der Bedarfsgemeinschaft herausgerechnet und so geht das „überschüssige“ Kindergeld als sonstiges Einkommen auf den bezugsberechtigten Elternteil über.
Da die Kindergrundsicherung ab 2025 im Ganzen vom Familienservice der Bundesagentur für Arbeit erbracht wird, hätten Kinder demnach nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun – dies gilt auch für eventuelle Mehr- und Sonderbedarfe sowie die Leistungen zur Bildung- und Teilhabe. An dieser Stelle ist dann auch fraglich, wie und ob überhaupt die Kindergrundsicherung noch (in Teilen) als Einkommen bei den Eltern angerechnet werden kann oder wird – denn die zweite Komponente, der Kinderzusatzbeitrag, orientiert sich am Einkommen der Eltern.
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