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Kinderzuschlag steigt ab 2024 auf 292 Euro

Kinderzuschlag auf Notizblock mit Geld

Der Kinderzuschlag wird ab dem 01.01.2024 um 16,8 Prozent erhöht. Hierzu hat jüngst die Bundesagentur für Arbeit – die für die Bearbeitung und Auszahlung des Kinderzuschlags zuständig ist – die Zahlen veröffentlicht. So steigt der Kinderzuschlag von bisher höchstens 250 Euro für jedes berechtigte Kind ab 2024 um weitere 42 Euro auf insgesamt 292 Euro. Mit einer Erhöhung um 16,8 Prozent steigt der Wert damit deutlicher stärker als die Bürgergeld Regelsätze für Kinder oder der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle.

292 Euro ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 werden für jedes kindergeldberechtigte Kind bzw. junge Erwachsene bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern gesondert höchstens 292 Euro monatlich als Kinderzuschlag gezahlt. Darin ist der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro, der für jedes Kind bis zur Einführung der Kindergrundsicherung (planmäßig ab 2025) gezahlt wird, bereits enthalten.

Eine Anhebung des Kinderzuschlags ab 2024 auf 292 Euro ist nötigt, da sowohl die Bürgergeld Regelsätze für Kinder, der Mindestunterhalt für Kinder und damit auch der Unterhaltsvorschuss steigen. Beim Kindergeld gibt es hingegen zum Jahreswechsel keine Änderung. Zudem soll die Kindergrundsicherung ab 2025 alle Leistungen für Kinder ersetzen.

Schließlich handelt es sich beim Kinderzuschlag um eine Leistung, die parallel zu den Hartz IV Gesetzen eingeführt wurde und dazu dienen soll, die Bürgergeld Bedürftigkeit von Familien abzuwenden, wenn diese über genügend Einkommen – zwingende Voraussetzung für KiZ – und ggfls. Wohngeld verfügen, um den elterlichen Bedarf zu decken.

Hinweis: Auch die Unterhaltsbeträge für Kinder steigen zum 01.01.2024, siehe: Neue Düsseldorfer Tabelle 2024

Und da bei der Prüfung der Kinderzuschlag Voraussetzungen die Bürgergeld Bedarfe der gesamten Familie in einer Kontrollrechnung abgeglichen wird, ist eine Anhebung des Kinderzuschlags ab 2024 naheliegend. Im Nachfolgenden ein Vergleich der Bürgergeld Regelsätze für Kinder und Jugendliche ab 2024 im Vergleich zum neuen Kinderzuschlag.

Übersicht Kinder-Regelsätze und Sofortzuschlag

Alter2023Erhöhung2024SofortzuschlagGesamtbedarf
0-5 Jahre318 €+39 €357 €20 €377 €
6 - 13 Jahre348 €+42 €390 €20 €410 €
14 - 17 Jahre420 €+51 €471 €20 €491 €
18 - 24 Jahre402 €+ 49 €451 €20 €471 €

Im Vergleich dazu wird der Kinderzuschlag von bisher 250 um weitere 42 Euro auf insgesamt 292 Euro ab 01.01.2024 erhöht – so soll sicher gestellt werden, dass der erhöhte Bedarf der Kinder ab dem kommenden Jahr auch mit dem Kinderzuschlag sichergestellt wird. Im Vergleich zum Bürgergeld wird das Kindergeld, welches unverändert 250 Euro je Kind beträgt, beim Kinderzuschlag nicht angerechnet.

Kinderzuschlag beantragen

Familien und Kinder, die bereits Kinderzuschlag erhalten, müssen nichts unternehmen. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, erfolgt die Anpassung auf den höheren Betrag ab 2024 automatisch.

Wer erstmalig im Januar Kinderzuschlag beantragt, wird ebenfalls bereits den neuen Betrag erhalten. Weitere Informationen zur Antragstellung und den Voraussetzungen bietet www.kinderzuschlag.org.

Kinderzuschlag Statistik Januar 2020 bis November 2023

Zwar ist der Kinderzuschlag mittlerweile so alt wie die Hartz IV Gesetze (heute Bürgergeld), bekam aber erst mit der Corona Pandemie im Jahre 2020 große Bedeutung. Hier hatte die Regierung als Unterstützungsmaßnahme den Kinderzuschlag in einen „Notfall-Kinderzuschlag“ bzw. „Notfall-KiZ“ mit vereinfachteren Bedingungen modifiziert, um Familien aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen vor Hartz IV zu bewahren. Die Entwicklung der letzten Jahre wird im Diagramm sehr deutlich:

Kinderzuschlag Statistik bis 2023

Bildquelle: www.kinderzuschlag.org

Im Juli 2020 erreichte der Kinderzuschlag mit 941.943 berechtigten Kindern bis dahin seinen historischen Höchstwert, der sich dann in den Folgemonaten wieder abflachte. Seit September 2022 zeigt der Trend jedoch wieder nach oben und im November dieses Jahres erreichte die Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder mit 1.048.254 wieder einen Höchstwert, ebenso wie die Zahl der berechtigten Familien mit 414.183. Ohne Kinderzuschlag müssten diese Familien Bürgergeld beantragen.

Bild: RomanR/ shutterstock.com

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