Die zuständige Mindestlohnkommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft hat der Bundesregierung eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vorgeschlagen: Ab 2019 soll der Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro brutto pro Stunde erhöht werden. Für 2020 ist eine weitere Anpassung geplant.
Die zuständige Mindestlohnkommission empfahl der Bundesregierung eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns um 35 Cent brutto pro Stunde. Die Erhöhung soll bereits zum 01. Januar 2019 wirksam werden. Zum 01. Januar 2020 soll darüber hinaus eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro brutto pro Stunde erfolgen.
Bei dem Vorschlag des neuen Mindestlohns orientierte sich das Gremium an der Entwicklung der Tariflöhne. Der neue Mindestlohn soll für einen Mindestschutz der Arbeitnehmer sorgen und faire Wettbewerbsbedingungen sichern, gleichzeitig darf er aber nicht die Beschäftigung gefährden.
Sozialverband erachtet den neuen Mindestlohn als zu gering
Der Sozialverband Vdk erachtet den vorgeschlagenen Mindestlohn jedoch als zu gering und warnte bereits vor den Verhandlungen davor. Der Mindestlohn müsse dafür sorgen, dass Vollzeitbeschäftigte selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen und eine angemessene Alterssicherung über dem Grundsicherungsniveau aufbauen können, so der Vdk. Deshalb benötige Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn, der über zwölf Euro liegt. Nur so kann Armut wirksam bekämpft werden.
Kommissionsvorschlag muss noch festgesetzt werden
Noch ist die Höhe des neuen Mindestlohns nicht entschieden. Denn die Bundesregierung muss den (vorgeschlagenen) Mindestlohn noch per Verordnung festsetzen. Allerdings orientiert sich die Bundesregierung in der Regel nach dem Vorschlag der zuständigen Kommission.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil findet die Erhöhung des Mindestlohns in zwei Stufen übrigens gut. Der Sprung auf 9,35 Euro entspreche einer Steigerung um rund 5,8 Prozent, so der Minister. „Ich finde, das ist eine richtige Steigerung.“
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