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Kostenlose Verhütungsmittel für Hartz IV Empfänger

Verhuetungsmittel

Die selbstbestimmte Familienplanung ist ein Menschenrecht, welches für alle Menschen gelten soll. Hartz IV Empfänger sind davon scheinbar ausgeschlossen, denn die Kosten für Verhütungsmittel sind für diese eine große finanzielle Belastung. Das soll sich nun aber ändern.

Grundgesetz: Übernahme der Kosten nur mit ärztlicher Verordnung

Verhütungsmittel sind teuer und nicht für alle Menschen in Deutschland bezahlbar. Die Folge: Ungewollte Schwangerschaften und eine Hohe Anzahl an Schwangerschaftsabbrüchen. In der Vergangenheit wurde bereits viel darüber diskutiert, dass die Kosten für die Präparate für bestimmte Gruppen vom Staat übernommen werden sollten.

Doch aus § 49 des Zwölften Sozialgesetzbuches ergibt sich, dass die Kosten für empfängnisverhütende Mittel lediglich übernommen werden, wenn diese ärztlich verordnet worden sind. Aber Verhütung darf und sollte kein Privileg für Gutverdiener sein.

Hartz IV Regelsatz sieht monatlich 15 Euro für Gesundheitspflege vor

Ein Argument gegen die Kostenübernahme könnte der im Regelsatz vorgesehene Betrag für Gesundheitspflege sein. Realistisch betrachtet reichen 15 Euro monatlich jedoch nicht für Verhütungsmittel, Hygiene- und Gesundheitsartikel aus. Bei einem monatlichen Preis der Pille zwischen 4 Euro und 22 Euro und einer Packung Kondomen (8 Stück) von knapp 7 Euro, sind mit den Kosten allein nur für Verhütungspräparate die vorgesehenen 15 Euro schnell überstiegen.

Die Folge der hohen Kosten sind fatal, denn Studien der Bundeszentrale belegen, dass die Wahrscheinlichkeit einer ungewollten Schwangerschaft bei einkommensschwachen Frauen höher ist als bei finanziell stärkeren Frauen. Da das Geld für die Verhütung fehlt, verzichten Hartz IV Empfänger häufiger komplett auf Verhütungsmittel. So treiben Frauen aus Hartz IV Familien dreimal so häufig ab, wie Frauen mit einem guten Einkommen.

Kein bundesweiter Rechtsanspruch auf Kostenübernahme

Zwar gibt es per Gesetz immer noch keinen bundesweiten Rechtsanspruch auf die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln, jedoch erkennen immer mehr Städte die Relevanz der Kostenübernahme. Karlsruhe, Mannheim, Berlin und Heidelberg übernehmen die Kosten für Pille & Co. bereits auf Antrag.

Nun teilte das Landratsamt mit, dass zukünftig auch München Kosten für Verhütungsmittel auf Antrag teilweise oder ganz übernehmen will. Die Voraussetzung für die Kostenübernahme: Antragsteller ist mindestens 20 Jahre alt, hat den Wohnsitz im Landkreis München und bezieht eine der folgenden staatlichen Leistungen: Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag.

Titelbild: suriyachan / shutterstock.com