Einer Datenauswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zufolge werden Hartz IV Empfänger bei der Bewilligung von beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen deutlich benachteiligt.
Berufliche Rehabilitation
Wer auf Grund einer Krankheit oder einem Unfall seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, hat die Möglichkeit, sich umzuorientieren und Maßnahmen zur sogenannten beruflichen Rehabilitation in Anspruch zu nehmen – zumindest auf dem Papier. In der Realität werden diese Maßnahmen von Seiten der Jobcenter nur selten geboten. Das geht aus einer Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit durch den Deutschen Gewerkschaftsbundes hervor.
Keine Chancengleichheit für Kunden von Arbeitsagentur und Jobcenter
Ob und in welcher Form Arbeitslosen Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation bewilligt werden, hängt laut der Datenauswertung davon ab, in welchen Zuständigkeitsbereich die Betroffenen fallen. So haben Arbeitslose bei der Agentur für Arbeit eine höhere Chance, die Maßnahmen gestellt zu bekommen. Statistisch liegt die Chance, eine Reha-Maßnahme bewilligt zu bekommen hier bei 1 zu 28.
Anders verhält es sich jedoch im Jobcenter. Hartz IV Empfänger und Langzeitarbeitslose haben statistisch eine wesentlich geringere Chance auf Bewilligung der nötigen Rehabilitationsmaßnahmen. Für Kunden der Jobcenter, die gemeinsam sowohl durch Agenturen für Arbeit und Kommunen betreut werden, liegt die Chance für eine Bewilligung bei 1 zu 62. Noch besorgniserregender ist die Situation in den kommunalen Jobcenter. Gerade einmal eine von 89 Personen erhält die benötigte Förderung.
Negativtrend setzt sich fort
Bereits vor einem Jahr machte der Deutsche Gewerkschaftsbund auf die alarmierende Lage aufmerksam – ohne Erfolg. Der Negativtrend setzt sich auch in diesem Jahr fort:
„Gesundheitliche Probleme verlängern die Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit kann gesundheitliche Probleme verstärken. Deshalb brauchen die betroffenen Menschen schnelle und professionelle Unterstützung, um diese Spirale zu durchbrechen –es darf nicht sein, dass diese davon abhängig ist, ob man zufällig am richtigen Ort wohnt und von einer Arbeitsagentur betreut wird“, so Anja Piel, Vorstandsmitglied des DGB.
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