Ein Silberstreif am Horizont? Der Regelsatz soll Medienberichten zufolge nun doch stärker angehoben werden als bisher angenommen.
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Hartz IV Satz steigt
Die bisher geplante Regelsatzerhöhung zum 01. Januar 2021 ließ – gelinde gesagt – zu wünschen übrig. Für alleinstehende Hartz IV Empfänger sollte der Eckregelsatz von 432 Euro auf 439 Euro steigen – eine Erhöhung um gerade einmal 7 Euro. Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) zufolge könnte nun doch alles anders kommen.
Regelsatzerhöhung um 14 Euro?
Das RND bezieht sich in seiner Berichterstattung auf aktuelle Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums. Der Regelsatz ergibt sich laut Regelbedarfsermittlungsgesetz aus der Preisentwicklung für regelbedarfsrelevante Güter und Einkommens-und Verbrauchsstichproben. Bisher wurde nur das Gesetz zur Regelbedarfsermittlung für 2021 durch den Bundesrat auf den Weg gebracht. Die endgültigen Regelsätze standen bisher noch nicht endgültig fest und unterlagen Schwankungen durch Aktualisierungen. Demzufolge könnten die neuen Regelsätze wie folgt ausfallen:
Neuberechnete Regelsätze 2021 | Ursprünglich geplante Regelsätze 2021 | Regelsätze 2020 | |
Alleinstehende Erwachsene | 446 Euro | 439 Euro | 432 Euro |
Partner in Bedarfsgemeinschaft | 401 Euro | 395 Euro | 389 Euro |
Kinder im Haushalt bis 25 Jahren | 357 Euro | 351 Euro | 345 Euro |
Kinder 14 bis 17 Jahre | 373 Euro | 367 Euro | 328 Euro |
Kinder 6 bis 13 Jahre | 309 Euro | 308 Euro | 308 Euro |
Kinder bis 5 Jahren | 283 Euro | 279 Euro | 250 Euro |
Zusammensetzung des Regelsatzes 2021 nach RBEG
Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) ergeben sich für den Hartz IV Regelsatz ab dem Jahr 2021 folgende Bestandteile:
Tropfen auf den heißen Stein oder Schritt in die richtige Richtung?
Dis bisher geplante Erhöhung des Regelsatzes für das kommende Jahr erntete Tadel von Stimmen aus Politik und Sozialverbänden. Besonders das Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes stand dabei auf Grund mangelnder Transparenz und nicht nachzuvollziehender Komplexität immer wieder in der Kritik. Die nun veröffentlichten Pläne könnten von Kritikern als Schritt in die richtige Richtung gewertet werden – allerdings noch nicht als ausreichend.
Kinder kommen immer noch zu kurz
Besonders die Tatsache, dass für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ursprünglich keine Regelsatzerhöhung im Jahr 2021 geplant war, wurde von Kritikern aus Schärfste bemängelt. Das Deutsche Kinderhilfswerk nannte die Nullrunde angesichts steigender Kinderarmut in Deutschland einen „armutspolitischen Skandal“. Daran dürften auch die neuberechneten Regelsätze nichts ändern: Die Regelsatzerhöhung in dieser Bevölkerungsgruppe beläuft sich nun auf gerade mal 1 Euro.
Die neuberechneten Regelsätze müssen nun noch von Bundestag und Bundesrat abgesegnet werden.
Update vom 30.11.2020: Der Bundesrat billigte die geplante Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes in seiner Sitzung vom Freitag, den 27. November 2020.
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