Ab dem 1. Januar 2020 steht Kindern von getrennt lebenden Eltern aus der untersten Einkommensgruppe mehr Unterhalt zu. Dies ist einer neuen Verordnung aus dem Gesetzblatt der Bundesregierung zu entnehmen. Zudem sind bereits Anpassungen der Unterhaltssätze für Kinder im Jahr 2021 angedacht.
Mindestsatz für Kindesunterhalt steigt
Je nach Alter der Kinder sollen die Mindestsätze für minderjährige Kinder von getrennt lebenden Eltern im Jahr 2020 um 15 bis 21 Euro steigen. Im Jahr 2021 sollen diese erneut angehoben werden.
Die neuen Mindestsätze sind dem Folgenden zu entnehmen:
Alter des Kindes | Mindestsatz 2019 | Mindestsatz 2020 | Mindestsatz 2021 |
unter 6 Jahre | 354 Euro | 369 Euro | 398 Euro |
6-11 Jahre | 406 Euro | 424 Euro | 451 Euro |
12-17 Jahre | 476 Euro | 497 Euro | 528 Euro |
Aufbauend auf diesen Zahlen ergeben sich ebenfalls entsprechend neue Sätze für die höheren Einkommensgruppen. Diese werden in der Düsseldorfer Tabelle festgehalten. Die Düsseldorfer Tabelle dient seit 1962 als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts und wird regelmäßig angepasst.
Kindergeld hat Einfluss auf Unterhalt
Das steuerfreie Existenzminimum für minderjährige Kinder ist Referenzwert für den Mindestunterhalt. Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht beiden Eltern jeweils zur Hälfte zu. Leben die Eltern jedoch getrennt, erhält der Elternteil das volle Kindergeld, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt. Der Elternteil, der den Unterhalt zahlt, darf dann allerdings die Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen. Das Kindergeld soll 2021 noch einmal um 15 Euro steigen.
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