165.971 Fälle von möglichem Leistungsbetrug bei Hartz IV (heute Bürgergeld) eignen sich hervorragend als Titel, um Bürgergeldempfänger zu diskreditieren. Setzt man die Zahl allerdings in Relation zur Gesamtzahl der Leistungsempfänger und dem Zeitraum, über den die Fälle ermittelt wurden, ergibt sich eine Quote von unter einem Prozent.
Vorwurf der Schwarzarbeit
Schwarze Schafe gibt es überall. Vermutet werden sie aber vor allem in den Reihen der Bürgergeld Bedürftigen. Fast immer, wenn es um die Höhe des Bürgergelds und die Frage geht, ob sich harte Arbeit noch lohnt, wird ganz in einem Nebensatz von Schwarzarbeit gesprochen. Mit diesen „Nebeneinkünften“ und dem Regelbedarf ginge es Leistungsempfängern besser als Arbeitnehmern.
Fakten zu Überzahlungen
Fakten, mit denen diese Behauptungen untermauert werden, liefern die Kritiker nicht. Denn die würden bestätigen, dass die Mehrheit der Bürgergeld Bedürftigen sich an die Spielregeln hält. Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag, auf die sich die „Bild“ beruft, nennt konkrete Zahlen. Dabei geht um sogenannten „Überzahlungen“, also Fälle, bei denen Einkommen oder Vermögen verschwiegen und dadurch eine höhere Grundsicherungsleistung erschlichen wurden.
Sozialbetrug: Bürgergeld-Empfänger permanent unter Generalverdacht
Weniger als 41.500 Fälle im Jahr
In den vergangenen vier Jahren deckte der Datenabgleich von Jobcentern und Rentenversicherung insgesamt 165.971 Fälle auf. Das sind pro Jahr weniger als 41.500 Fälle. Ausgehend von rund 5,2 Millionen Menschen, die auf Bürgergeld angewiesen sind, liegt der Anteil derer, die den Staat im Sinne einer Überzahlung betrügen, demnach bei 0,8 Prozent.
Automatisierter Datenabgleich
In der Zeit von 2018 bis 2022 wurden insgesamt 9,1 Millionen Datenpakete ausgewertet. Der Abgleich der Daten, der bei konkreten Verdachtsfällen auch mit dem zentralen Fahrzeugregister, dem Ausländerzentralregister oder den Wohngeldstellen erfolgt, läuft weitgehend automatisiert.
2022 waren es 1,3 Millionen Daten. Daraus ergaben sich 82.269 Hinweise auf eine Überzahlung, von denen 39.622 an die Staatsanwaltschaft und den Zoll weitergeleitet wurden. Die Konsequenzen: 17.892 Hartz-IV-Empfängern wurden die Leistungen gestrichen, 4.192-Mal wurde eine Geldstrafe und 93-Mal eine Haftstrafe verhängt.
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